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Valutaverhältnis

§ 783 BGB · Zivilrecht

Das Valutaverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Anweisenden (Schuldner) und dem Anweisungsempfänger (Gläubiger), das den Rechtsgrund für die Zuwendung im Rahmen einer Anweisung oder eines Dreipersonenverhältnisses bildet und bestimmt, ob der Empfänger die Leistung im Verhältnis zum Anweisenden behalten darf.

Merksatz

Entscheidend ist, warum der Empfänger die Zuwendung gerade gegenüber dem Anweisenden behalten darf.

Welche Beziehungen sind zu unterscheiden?Die Vertragskanten zeigen den typischen Fall. Die Anweisung allein gibt dem Empfänger keinen Anspruch gegen den Angewiesenen.
ValutaverhältnisDeckungsverhältnisKein Anspruch alleinAAnweisenderEAnweisungsempfängerBAngewiesener123AAnweisenderEAnweisungsempfängerBAngewiesener
1
Valutaverhältnis
Hier entscheidet sich, ob der Empfänger die Zuwendung gegenüber dem Anweisenden behalten darf.
2
Deckungsverhältnis
Auf dieser Seite wird die Leistung für Rechnung des Anweisenden abgewickelt.
3
Kein Anspruch allein
Aus der bloßen Anweisung folgt noch kein Leistungsanspruch des Empfängers gegen den Angewiesenen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea kauft von Nora einen Computer für 800 Euro. Lea übergibt Nora ein unterschriebenes Papier, auf dem sie ihre Bank auffordert, den Kaufpreis von 800 Euro an Nora auszuzahlen. Die Bank zahlt Nora den Betrag aus. Betrachtet wird der Kaufvertrag über den Computer.

Trifft „Valutaverhältnis“ hier zu?

„Valutaverhältnis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsverhältnis zwischen Anweisendem und Anweisungsempfänger
    Der Kaufvertrag verbindet Lea als Anweisende mit Nora als Anweisungsempfängerin.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsgrund und Behaltendürfen für die konkrete Zuwendung
    Der Kaufvertrag begründet Noras Anspruch auf den Kaufpreis und damit ihr Behaltendürfen gegenüber Lea.
    erfüllt
BFall B

1Lea kauft von Nora einen Computer für 800 Euro und mietet von ihr unabhängig davon einen Stellplatz. Lea übergibt Nora ein unterschriebenes Papier, auf dem sie ihre Bank auffordert, ausschließlich den Kaufpreis von 800 Euro an Nora auszuzahlen. Die Bank zahlt Nora den Betrag aus. Betrachtet wird der Mietvertrag über den Stellplatz.

Trifft „Valutaverhältnis“ hier zu?

„Valutaverhältnis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtsgrund und Behaltendürfen für die konkrete Zuwendung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsverhältnis zwischen Anweisendem und Anweisungsempfänger
    Auch der Mietvertrag verbindet Lea als Anweisende mit Nora als Anweisungsempfängerin.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsgrund und Behaltendürfen für die konkrete Zuwendung
    Die Auszahlung betrifft ausschließlich den Computerkauf; der Mietvertrag begründet das Behaltendürfen für diese Zahlung nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Valutaverhältnis wird zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen eingeordnet.

RichtigDas Valutaverhältnis verbindet den Anweisenden mit dem Anweisungsempfänger; die Beziehung zwischen Anweisendem und Angewiesenem heißt Deckungsverhältnis.

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