Definitionen
Valutaverhältnis
§ 783 BGB · ZivilrechtDas Valutaverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Anweisenden (Schuldner) und dem Anweisungsempfänger (Gläubiger), das den Rechtsgrund für die Zuwendung im Rahmen einer Anweisung oder eines Dreipersonenverhältnisses bildet und bestimmt, ob der Empfänger die Leistung im Verhältnis zum Anweisenden behalten darf.
Entscheidend ist, warum der Empfänger die Zuwendung gerade gegenüber dem Anweisenden behalten darf.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea kauft von Nora einen Computer für 800 Euro. Lea übergibt Nora ein unterschriebenes Papier, auf dem sie ihre Bank auffordert, den Kaufpreis von 800 Euro an Nora auszuzahlen. Die Bank zahlt Nora den Betrag aus. Betrachtet wird der Kaufvertrag über den Computer.
Trifft „Valutaverhältnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsverhältnis zwischen Anweisendem und AnweisungsempfängerDer Kaufvertrag verbindet Lea als Anweisende mit Nora als Anweisungsempfängerin.
- 2erfülltRechtsgrund und Behaltendürfen für die konkrete ZuwendungDer Kaufvertrag begründet Noras Anspruch auf den Kaufpreis und damit ihr Behaltendürfen gegenüber Lea.
1Lea kauft von Nora einen Computer für 800 Euro und mietet von ihr unabhängig davon einen Stellplatz. Lea übergibt Nora ein unterschriebenes Papier, auf dem sie ihre Bank auffordert, ausschließlich den Kaufpreis von 800 Euro an Nora auszuzahlen. Die Bank zahlt Nora den Betrag aus. Betrachtet wird der Mietvertrag über den Stellplatz.
Trifft „Valutaverhältnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsverhältnis zwischen Anweisendem und AnweisungsempfängerAuch der Mietvertrag verbindet Lea als Anweisende mit Nora als Anweisungsempfängerin.
- 2fehltRechtsgrund und Behaltendürfen für die konkrete ZuwendungDie Auszahlung betrifft ausschließlich den Computerkauf; der Mietvertrag begründet das Behaltendürfen für diese Zahlung nicht.
Typische Fehler
FehlerDas Valutaverhältnis wird zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen eingeordnet.
RichtigDas Valutaverhältnis verbindet den Anweisenden mit dem Anweisungsempfänger; die Beziehung zwischen Anweisendem und Angewiesenem heißt Deckungsverhältnis.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata