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Urkundsperson

§ 267 StGB · Strafrecht

Urkundsperson ist diejenige natürliche oder juristische Person, Personenvereinigung oder Behörde, die in einer Urkunde als Aussteller erscheint, d.h. von der die im Dokument verkörperte Gedankenerklärung nach dem Inhalt der Urkunde herrühren soll (sog. Geistigkeitstheorie).

Merksatz

Entscheidend ist, wem die Erklärung nach dem Dokument zugerechnet wird, nicht, wer es schreibt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Nordlicht GmbH schickt einem Kunden einen Brief, in dem sie die Rückzahlung von 200 Euro verspricht. 2Der Brief nennt die Nordlicht GmbH und ist von ihrer Geschäftsführerin ausdrücklich für die Gesellschaft unterschrieben.

Trifft „Urkundsperson“ hier zu?

„Urkundsperson“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Person, Personenvereinigung oder Behörde
    Die GmbH ist eine juristische Person.
    erfüllt
  2. 2
    Zurechnung der Erklärung nach dem Urkundeninhalt
    Nach dem Briefinhalt stammt das Rückzahlungsversprechen von der GmbH.
    erfüllt
BFall B

1Tom arbeitet als Schreibkraft bei der Nordlicht GmbH und tippt nach Vorgabe ihrer Geschäftsführerin einen Brief an einen Kunden. Darin verspricht die Nordlicht GmbH die Rückzahlung von 200 Euro; die Geschäftsführerin unterschreibt ausdrücklich für die Gesellschaft. Toms Name steht nicht auf dem Brief.

Trifft „Urkundsperson“ hier zu?

„Urkundsperson“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zurechnung der Erklärung nach dem Urkundeninhalt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Person, Personenvereinigung oder Behörde
    Tom ist eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Zurechnung der Erklärung nach dem Urkundeninhalt
    Das Rückzahlungsversprechen wird nach dem Briefinhalt der GmbH zugerechnet, nicht Tom.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Person, die den Text tippt oder schreibt, wird ohne Weiteres als Aussteller eingeordnet.

RichtigEntscheidend ist, von wem die Erklärung nach dem Inhalt des Dokuments stammen soll.

Voraussetzung vergessen

FehlerAls Aussteller werden ausschließlich natürliche Personen berücksichtigt.

RichtigAuch juristische Personen, Personenvereinigungen und Behörden kommen als Aussteller in Betracht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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