Definitionen
Unvermeidbarkeit des Irrtums
§ 17 StGB · StrafrechtEin Irrtum ist unvermeidbar, wenn der Täter auch bei Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt, insbesondere durch Einholung von Rechtsrat oder Überprüfung seiner Überzeugung, die Rechtswidrigkeit seines Handelns nicht hätte erkennen können; bei unvermeidbarem Verbotsirrtum entfällt die Schuld, bei vermeidbarem kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.
Entscheidend ist, ob der Täter das Unrecht bei zumutbarer Sorgfalt hätte erkennen können.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Anklageschrift vollständig im Wortlaut; das Strafverfahren läuft noch, und eine öffentliche Gerichtsverhandlung hat noch nicht stattgefunden. Zuvor hat sie eine unabhängige, im Medien- und Strafrecht erfahrene Anwältin umfassend über alle Einzelheiten informiert. Nach gründlicher Prüfung hat die Anwältin schriftlich und nachvollziehbar begründet erklärt, dass Lea so vorgehen dürfe. Lea hält ihr Vorgehen deshalb für rechtlich erlaubt; Anhaltspunkte für Fehler der Auskunft hat sie nicht.
Trifft „Unvermeidbarkeit des Irrtums“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIrrtum über die RechtswidrigkeitLea kennt die tatsächlichen Umstände, erkennt aber das Verbot der Veröffentlichung nicht.
- 2erfülltUnerkennbarkeit des Unrechts trotz zumutbarer SorgfaltLea durfte unter diesen Umständen auf die eingehend begründete Auskunft der sachkundigen und vollständig informierten Anwältin vertrauen.
Lea veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Anklageschrift vollständig im Wortlaut; das Strafverfahren läuft noch, und eine öffentliche Gerichtsverhandlung hat noch nicht stattgefunden. 1Sie hält das für rechtlich erlaubt und prüft die Regeln für Gerichtsberichte nicht. Ein ihr vorab ausgehändigtes, leicht verständliches Merkblatt erklärt ausdrücklich, dass solche Veröffentlichungen vor der öffentlichen Verhandlung verboten sind. Lea könnte es ohne Zeitdruck lesen, lässt es aber ungelesen liegen.
Trifft „Unvermeidbarkeit des Irrtums“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIrrtum über die RechtswidrigkeitLea kennt die tatsächlichen Umstände, hält die Veröffentlichung aber für erlaubt.
- 2fehltUnerkennbarkeit des Unrechts trotz zumutbarer SorgfaltDurch das zumutbare Lesen des verfügbaren Merkblatts hätte Lea das Verbot erkennen können.
Typische Fehler
FehlerBei einem vermeidbaren Verbotsirrtum wird die Strafe stets gemildert.
RichtigDie Strafmilderung ist bei einem vermeidbaren Verbotsirrtum möglich, aber nicht zwingend.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema