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Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung

§ 439 Abs. 4 BGB · Zivilrecht

Die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung liegt vor, wenn die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) für den Verkäufer nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, sei es im Vergleich zur anderen Art der Nacherfüllung (relative Unverhältnismäßigkeit) oder unabhängig davon gemessen am Wert der mangelfreien Sache und an der Bedeutung des Mangels (absolute Unverhältnismäßigkeit). Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, ob die andere Art für den Käufer ohne erhebliche Nachteile möglich ist. Der Verkäufer kann die gewählte Art verweigern; der Anspruch des Käufers beschränkt sich dann auf die andere Art, die der Verkäufer bei ebenfalls unverhältnismäßigen Kosten auch verweigern kann.

Merksatz

Technische Machbarkeit verpflichtet den Verkäufer nicht um jeden Preis zur gewählten Art der Nacherfüllung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Kundin kauft einen neuen Toaster im Wert von 40 Euro, der wegen eines Herstellungsfehlers von Anfang an nicht heizt. 1Sie verlangt die Reparatur. 2Diese würde den Verkäufer 1.000 Euro kosten. Ein identisches Neugerät hat er auf Lager; dessen sofortige Lieferung zur Kundin würde ihn insgesamt 20 Euro kosten.

Trifft „Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung“ hier zu?

„Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung
    Die Kundin hat sich für die Nachbesserung entschieden.
    erfüllt
  2. 2
    Unverhältnismäßige Kosten bei Abwägung der maßgeblichen Umstände
    Trotz des erheblichen Mangels sind die Reparaturkosten gegenüber der sofort verfügbaren, gleichwertigen Ersatzlieferung unverhältnismäßig hoch.
    erfüllt
BFall B

Eine Kundin kauft einen neuen Toaster im Wert von 40 Euro, der wegen eines Herstellungsfehlers von Anfang an nicht heizt. 1Sie verlangt die Reparatur. Diese würde den Verkäufer 10 Euro kosten. Ein identisches Neugerät hat er auf Lager; dessen sofortige Lieferung zur Kundin würde ihn insgesamt 20 Euro kosten.

Trifft „Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung“ hier zu?

„Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unverhältnismäßige Kosten bei Abwägung der maßgeblichen Umstände

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung
    Die Kundin hat sich für die Nachbesserung entschieden.
    erfüllt
  2. 2
    Unverhältnismäßige Kosten bei Abwägung der maßgeblichen Umstände
    Die Reparaturkosten sind angesichts des Sachwerts, des vollständigen Funktionsausfalls und der teureren Ersatzlieferung nicht unverhältnismäßig.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Unverhältnismäßigkeit einer Art befreit den Verkäufer stets von jeder Nacherfüllung.

RichtigNach der Verweigerung bleibt der Anspruch auf die andere Art bestehen, sofern der Verkäufer nicht auch diese verweigern darf.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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