Definitionen
Unterkapitalisierung
§ 13 Abs. 2 GmbHG · ZivilrechtUnterkapitalisierung liegt vor, wenn eine Gesellschaft nicht über ausreichendes Eigenkapital für Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit verfügt. Bei nomineller Unterkapitalisierung wird der zusätzliche Finanzbedarf durch Fremdkapital gedeckt, bei materieller Unterkapitalisierung reichen Eigenkapital und Fremdkapital zusammen nicht aus. Eine allgemeine Pflicht der Gesellschafter zur bedarfsgerechten Eigenkapitalausstattung besteht nicht; Unterkapitalisierung allein begründet keine Durchgriffshaftung.
Eine ausreichende Gesamtfinanzierung schließt einen Mangel an Eigenkapital nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine GmbH bereitet die Eröffnung einer Bäckerei vor und muss bis zu den ersten Einnahmen 80.000 Euro für Miete und Löhne zahlen. Ihr gesamtes Eigenkapital von 25.000 Euro liegt auf ihrem Bankkonto; Kredite oder andere Geldquellen stehen ihr nicht zur Verfügung. Anschließend decken die bereits fest vereinbarten Kundenzahlungen alle laufenden Kosten.
Trifft „Unterkapitalisierung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschaftDie GmbH ist eine Gesellschaft.
- 2erfülltUnzureichendes Eigenkapital für die GeschäftstätigkeitDas Eigenkapital reicht bereits für die feststehenden anfänglichen Betriebskosten nicht aus.
1Eine GmbH bereitet die Eröffnung einer Bäckerei vor und muss bis zu den ersten Einnahmen 80.000 Euro für Miete und Löhne zahlen. Ihr gesamtes Eigenkapital von 200.000 Euro liegt auf ihrem Bankkonto; Kredite oder andere Geldquellen stehen ihr nicht zur Verfügung. Anschließend decken die bereits fest vereinbarten Kundenzahlungen alle laufenden Kosten.
Trifft „Unterkapitalisierung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschaftDie GmbH ist eine Gesellschaft.
- 2fehltUnzureichendes Eigenkapital für die GeschäftstätigkeitDas Eigenkapital deckt die anfänglichen Betriebskosten und lässt einen erheblichen finanziellen Puffer.
Typische Fehler
FehlerAus einer unzureichenden Eigenkapitalausstattung wird unmittelbar eine persönliche Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden abgeleitet.
RichtigDie unzureichende Eigenkapitalausstattung allein rechtfertigt keine persönliche Haftung der Gesellschafter.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema