Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen

Unterhalt für die Vergangenheit

§ 1613 BGB · Zivilrecht

Unterhalt für die Vergangenheit setzt einen für den zurückliegenden Zeitraum bestehenden Unterhaltsanspruch und einen gesetzlichen Rückwirkungsgrund voraus. Als Rückwirkungsgrund genügen alternativ eine zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs erfolgte Aufforderung zur Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Verpflichteten, dessen Verzug oder die Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs; daneben gelten Ausnahmen für Sonderbedarf unter Beachtung der Jahresregelung des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB und für rechtliche oder dem Verantwortungsbereich des Verpflichteten zuzurechnende tatsächliche Hindernisse der Geltendmachung unter Beachtung der Härteregelung des § 1613 Abs. 3 BGB. Bei Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit wird Unterhalt ab dem Ersten des betreffenden Monats geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach bereits zu diesem Zeitpunkt bestand.

Merksatz

Auskunftsaufforderung, Verzug und Rechtshängigkeit sind selbstständige Anknüpfungspunkte für die Rückwirkung.

Wie weit reicht die Rückwirkung zurück?Beispiel: Der Anspruch besteht dem Grunde nach seit dem 1. März. Die unterhaltsbezogene Auskunftsaufforderung geht am 18. März zu.
  1. 1. März
    Beginn der Rückwirkung
    Unterhalt kann bereits ab Monatsbeginn verlangt werden.
  2. 18. März
    Auskunftsaufforderung geht zu
    Die Aufforderung dient dazu, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen.
  1. Beginn der Rückwirkung Unterhalt kann bereits ab Monatsbeginn verlangt werden.
  2. Auskunftsaufforderung geht zu Die Aufforderung dient dazu, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen.
Rückwirkung zum Monatsbeginn

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die zwölfjährige Lea lebt bei ihrer Mutter, hat weder eigenes Einkommen noch Vermögen, und ihr Vater verdient seit Jahren monatlich 4.000 Euro netto, zahlt aber seit Januar nichts für Lea. Am 18. März erhält der Vater erstmals ein Schreiben der Mutter, das ihn zur Auskunft über sein Einkommen und Vermögen auffordert, damit sie Leas Unterhalt verlangen kann. Am 10. April fordert die Mutter für Lea den laufenden monatlichen Unterhalt für März. Eine frühere Zahlungsaufforderung, ein Gerichtsverfahren oder Hindernisse bei der Geltendmachung gab es nicht.

Trifft „Unterhalt für die Vergangenheit“ hier zu?

„Unterhalt für die Vergangenheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unterhaltsanspruch für einen zurückliegenden Zeitraum
    Lea hat gegen ihren leistungsfähigen Vater einen Unterhaltsanspruch für den bei der Forderung bereits vergangenen März.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlich eröffnete Rückwirkung für den verlangten Zeitraum
    Die unterhaltsbezogene Auskunftsaufforderung eröffnet die Rückwirkung bis zum 1. März, weil der Anspruch schon an diesem Tag dem Grunde nach bestand.
    erfüllt
BFall B

1Die zwölfjährige Lea lebt bei ihrer Mutter, hat weder eigenes Einkommen noch Vermögen, und ihr Vater verdient seit Jahren monatlich 4.000 Euro netto, zahlt aber seit Januar nichts für Lea. Bis Ende März hat niemand den Vater zur Zahlung oder zur Auskunft aufgefordert; auch ein Gerichtsverfahren gab es nicht. Am 10. April fordert die Mutter für Lea erstmals den laufenden monatlichen Unterhalt für März. Es geht ausschließlich um die gewöhnlichen monatlichen Lebenshaltungskosten; die Mutter konnte Leas Unterhalt jederzeit geltend machen.

Trifft „Unterhalt für die Vergangenheit“ hier zu?

„Unterhalt für die Vergangenheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzlich eröffnete Rückwirkung für den verlangten Zeitraum

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unterhaltsanspruch für einen zurückliegenden Zeitraum
    Lea hat gegen ihren leistungsfähigen Vater einen Unterhaltsanspruch für den bei der Forderung bereits vergangenen März.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlich eröffnete Rückwirkung für den verlangten Zeitraum
    Für März fehlt ein Rückwirkungsgrund; die erstmalige Zahlungsaufforderung im April erfasst März nicht, und eine gesetzliche Ausnahme greift nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Rückwirkung wird erst ab dem Tag des Zugangs der Auskunftsaufforderung angenommen.

RichtigBestand der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach bereits am Monatsanfang, reicht die Rückwirkung bis zu diesem Tag zurück.

Rechtsfolge falsch

FehlerSonderbedarf wird nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung ausnahmslos für ausgeschlossen gehalten.

RichtigAuch nach Ablauf des Jahres kann Sonderbedarf geltend gemacht werden, wenn der Verpflichtete vorher in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.