Definitionen
Unsicherheitseinrede
§ 321 BGB · ZivilrechtDie Unsicherheitseinrede berechtigt denjenigen, der eine Leistung vorleisten muss, diese zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet ist; das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, sobald die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
Die Gefährdung muss nach Vertragsschluss erkennbar werden, aber nicht erst dann entstanden sein.
- VertragsschlussVorleistung vereinbartEin gegenseitiger Vertrag verpflichtet einen Teil, zuerst zu leisten.
- Gefahr erkennbarVorleistung darf ausbleibenErst jetzt ist erkennbar, dass mangelnde Leistungsfähigkeit die Gegenleistung gefährdet.
- FristsetzungFrist für Leistung oder SicherheitFrist für Gegenleistung oder Sicherheit, jeweils im Austausch gegen die eigene Leistung.
- FristablaufRücktritt grundsätzlich möglichBleiben Gegenleistung und Sicherheit aus, kommt ein Rücktritt nach den ergänzenden Regeln des § 323 BGB in Betracht.
- Vorleistung vereinbart Ein gegenseitiger Vertrag verpflichtet einen Teil, zuerst zu leisten.
- Vorleistung darf ausbleiben Erst jetzt ist erkennbar, dass mangelnde Leistungsfähigkeit die Gegenleistung gefährdet.
- Frist für Leistung oder Sicherheit Frist für Gegenleistung oder Sicherheit, jeweils im Austausch gegen die eigene Leistung.
- Rücktritt grundsätzlich möglich Bleiben Gegenleistung und Sicherheit aus, kommt ein Rücktritt nach den ergänzenden Regeln des § 323 BGB in Betracht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Möbelhändler verkauft einem Café zehn Tische, die sechs Wochen nach Vertragsschluss geliefert und erst einen Monat nach der Lieferung bezahlt werden sollen. Am Liefertag erfährt der Händler erstmals, dass das Café wegen erst nach Vertragsschluss eingetretener hoher Verluste seine fälligen Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und keinen Kredit mehr erhält. Das Café hat weder den Kaufpreis gezahlt noch eine Sicherheit gestellt.
Trifft „Unsicherheitseinrede“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigene VorleistungspflichtDer Händler muss die Tische liefern, bevor er den Kaufpreis verlangen kann.
- 2erfülltErkennbarkeit erst nach VertragsschlussDie Zahlungsschwierigkeiten entstehen und werden erst nach dem Vertragsschluss erkennbar.
- 3erfülltGefährdung durch mangelnde LeistungsfähigkeitDie fehlenden Zahlungsmittel und Kreditmöglichkeiten gefährden die spätere Kaufpreiszahlung.
- 4erfülltWeder Gegenleistung noch SicherheitDie Gefährdung ist weder durch Zahlung noch durch Absicherung beseitigt.
Ein Möbelhändler verkauft einem Café zehn Tische, 1die sechs Wochen nach Vertragsschluss geliefert und erst einen Monat nach der Lieferung bezahlt werden sollen. Schon bei Vertragsschluss weiß der Händler, 3dass das Café wegen hoher Verluste seine fälligen Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und keinen Kredit mehr erhält; bis zum Liefertag ändert sich daran nichts. 4Das Café hat weder den Kaufpreis gezahlt noch eine Sicherheit gestellt.
Trifft „Unsicherheitseinrede“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigene VorleistungspflichtDer Händler schuldet die Lieferung vor der Kaufpreiszahlung.
- 2fehltErkennbarkeit erst nach VertragsschlussDer Händler kennt die unverändert fortbestehenden Zahlungsschwierigkeiten bereits beim Vertragsschluss.
- 3erfülltGefährdung durch mangelnde LeistungsfähigkeitDie fortbestehenden Zahlungsschwierigkeiten gefährden die spätere Kaufpreiszahlung.
- 4erfülltWeder Gegenleistung noch SicherheitWeder eine Zahlung noch eine Absicherung ist erfolgt.
Typische Fehler
FehlerAus der Gefährdung der Gegenleistung wird unmittelbar ein Recht zum Rücktritt hergeleitet.
RichtigDie Einrede erlaubt zunächst die Leistungsverweigerung; der Rücktritt nach § 321 Abs. 2 BGB setzt grundsätzlich eine erfolglos abgelaufene angemessene Frist voraus.
FehlerDie eigene Leistung wird trotz geleisteter Sicherheit weiterhin bis zur tatsächlichen Gegenleistung verweigert.
RichtigAuch eine ausreichende Sicherheit beseitigt das Leistungsverweigerungsrecht; die Gegenleistung muss dafür noch nicht erbracht sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema