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Unglücksfall

§ 323c StGB · Strafrecht

Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Menschen oder bedeutende Sachwerte mit sich bringt und sofortige Hilfe erfordert, ohne dass es auf ein Verschulden des Gefährdeten oder eines Dritten ankommt.

Merksatz

Entscheidend ist die plötzlich entstandene erhebliche Gefahr mit sofortigem Hilfebedarf, nicht das Verschulden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Radfahrer 1verliert in einer Kurve plötzlich das Gleichgewicht, stürzt und bleibt bewusstlos liegen. 2Er atmet nicht mehr und 3benötigt sofort eine Wiederbelebung, um zu überleben. Eine Passantin steht direkt neben ihm.

Trifft „Unglücksfall“ hier zu?

„Unglücksfall“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Plötzlich eintretendes Ereignis
    Der Sturz tritt unvermittelt ein.
    erfüllt
  2. 2
    Erhebliche Gefahr für Menschen oder bedeutende Sachwerte
    Der Atemstillstand bedroht das Leben des Radfahrers.
    erfüllt
  3. 3
    Sofortiger Hilfebedarf
    Die lebensrettenden Maßnahmen können nicht aufgeschoben werden.
    erfüllt
BFall B

Auf einem wasserfesten Tisch 1kippt plötzlich ein Becher Wasser um. Das Wasser läuft auf eine zwei Euro teure Papierdekoration eines Mannes zu; sonst liegt nichts auf dem Tisch, und niemand wird nass. Eine danebenstehende Frau 3kann die Dekoration nur vor dem Aufweichen und Zerreißen bewahren, indem sie sie sofort hochhebt.

Trifft „Unglücksfall“ hier zu?

„Unglücksfall“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erhebliche Gefahr für Menschen oder bedeutende Sachwerte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Plötzlich eintretendes Ereignis
    Das Umkippen des Bechers ist ein unvermittelt eintretendes Ereignis.
    erfüllt
  2. 2
    Erhebliche Gefahr für Menschen oder bedeutende Sachwerte
    Bedroht ist lediglich eine geringwertige Dekoration, nicht ein Mensch oder ein bedeutender Sachwert.
    fehlt
  3. 3
    Sofortiger Hilfebedarf
    Um den drohenden Sachschaden abzuwenden, muss die Frau unmittelbar eingreifen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Unglücksfall wird verneint, weil der Betroffene die Gefahr selbst verschuldet hat.

RichtigAuch ein selbst verschuldetes Ereignis kann ein Unglücksfall sein; die übrigen Merkmale bleiben zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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