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Ungleichartige Tateinheit

§ 52 StGB · Strafrecht

Ungleichartige Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe Handlung (im natürlichen oder rechtlichen Sinne) mehrere verschiedenartige Straftatbestände verwirklicht und davon mindestens zwei nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktreten. Es wird nur auf eine Strafe erkannt, die nach dem Gesetz bestimmt wird, das die schwerste Strafe androht; sie darf jedoch nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.

Merksatz

Verschiedene Tatbestände müssen trotz derselben Handlung nebeneinander anwendbar bleiben.

Welche Art von Tateinheit liegt vor?Entscheidend ist, ob verschiedene Tatbestände oder derselbe Tatbestand mehrfach erfüllt sind. Durch Gesetzeskonkurrenz verdrängte Tatbestände zählen nicht mit.
Ungleichartige Tateinheit
Gleichartige Tateinheit
Handlung
Ein einheitliches Handeln
Ein einheitliches Handeln
Tatbestände
Verschiedene Tatbestände
Derselbe Tatbestand mehrfach
Strafe
Grundsätzlich eine einheitliche Strafe
Grundsätzlich eine einheitliche Strafe

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena schlägt Paul mit der flachen Hand ins Gesicht und will dabei sowohl ihn verletzen als auch seine Brille zerbrechen. Paul erleidet einen Bluterguss, und seine Brille zerbricht.

Trifft „Ungleichartige Tateinheit“ hier zu?

„Ungleichartige Tateinheit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eine Handlung im natürlichen oder rechtlichen Sinne
    Der einzelne Schlag ist eine Handlung im natürlichen Sinne.
    erfüllt
  2. 2
    Verwirklichung mehrerer verschiedenartiger Straftatbestände
    Lena verwirklicht vorsätzlich eine Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB und eine Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB.
    erfüllt
  3. 3
    Mindestens zwei verschiedenartige Tatbestände bleiben anwendbar
    Körperverletzung und Sachbeschädigung verdrängen einander hier nicht.
    erfüllt
BFall B

Lena schneidet Paul mit einem scharfen Küchenmesser absichtlich tief in den Unterarm. Sie will Paul damit verletzen; der Schnitt verursacht eine stark blutende Wunde.

Trifft „Ungleichartige Tateinheit“ hier zu?

„Ungleichartige Tateinheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mindestens zwei verschiedenartige Tatbestände bleiben anwendbar

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eine Handlung im natürlichen oder rechtlichen Sinne
    Der einzelne Schnitt ist eine Handlung im natürlichen Sinne.
    erfüllt
  2. 2
    Verwirklichung mehrerer verschiedenartiger Straftatbestände
    Der Messerschnitt erfüllt sowohl § 223 Abs. 1 StGB als auch die Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
    erfüllt
  3. 3
    Mindestens zwei verschiedenartige Tatbestände bleiben anwendbar
    Die einfache Körperverletzung tritt im Wege der Spezialität hinter die gefährliche Körperverletzung zurück.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerFür jeden Tatbestand wird eine Einzelstrafe festgesetzt und daraus eine Gesamtstrafe gebildet.

RichtigBei ungleichartiger Tateinheit wird grundsätzlich eine einheitliche Strafe festgesetzt, keine Gesamtstrafe.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei der Strafbemessung wird ausschließlich das Gesetz mit der schwersten Strafdrohung berücksichtigt.

RichtigAuch die Strafuntergrenzen der übrigen anwendbaren Gesetze müssen berücksichtigt werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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