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Unberechtigter Besitzer

§§ 987 ff. BGB · Zivilrecht

Unberechtigter Besitzer ist, wer eine Sache unmittelbar oder mittelbar besitzt, ohne durch ein dingliches oder obligatorisches Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer berechtigt zu sein.

Merksatz

Unberechtigter Besitz kann auch ohne eigene tatsächliche Sachherrschaft bestehen.

Wie wird der Herausgabeanspruch geprüft?Beim Anspruch aus § 985 BGB wird nach Eigentum und Besitz geprüft, ob der Besitzer gegenüber dem Eigentümer zum Besitz berechtigt ist.
  1. 1
    Eigentum des Anspruchstellers
    Die Person, die Herausgabe verlangt, ist Eigentümer der Sache.
  2. 2
    Besitz des Anspruchsgegners
    Die andere Person besitzt die Sache unmittelbar oder mittelbar.
  3. 3
    Kein Recht zum Besitz
    Der Besitzer ist gegenüber dem Eigentümer nicht zum Besitz berechtigt.
  1. 1
    Eigentum des Anspruchstellers Die Person, die Herausgabe verlangt, ist Eigentümer der Sache.
  2. 2
    Besitz des Anspruchsgegners Die andere Person besitzt die Sache unmittelbar oder mittelbar.
  3. 3
    Kein Recht zum Besitz Der Besitzer ist gegenüber dem Eigentümer nicht zum Besitz berechtigt.
Unberechtigter Besitzer

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna leiht Ben ihr Fahrrad für genau eine Woche. 2Nach Ablauf dieser Woche verlangt Anna das Fahrrad zurück und erlaubt Ben nicht, es länger zu behalten. 1Ben behält es in seinem verschlossenen Keller, zu dem nur er einen Schlüssel hat.

Trifft „Unberechtigter Besitzer“ hier zu?

„Unberechtigter Besitzer“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unmittelbarer oder mittelbarer Besitz einer Sache
    Ben übt die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad aus und ist unmittelbarer Besitzer.
    erfüllt
  2. 2
    Kein Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer
    Das Besitzrecht aus der zeitlich begrenzten Leihe ist abgelaufen und wurde nicht verlängert.
    erfüllt
BFall B

Anna leiht Ben ihr Fahrrad für genau eine Woche. Am dritten Tag dieser Woche 1steht es in Bens verschlossenem Keller, zu dem nur er einen Schlüssel hat.

Trifft „Unberechtigter Besitzer“ hier zu?

„Unberechtigter Besitzer“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unmittelbarer oder mittelbarer Besitz einer Sache
    Ben übt die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad aus und ist unmittelbarer Besitzer.
    erfüllt
  2. 2
    Kein Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer
    Während der vereinbarten Leihdauer ist Ben gegenüber Anna zum Besitz berechtigt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Mietvertrag mit einem beliebigen Dritten wird ohne weitere Prüfung als ausreichendes Besitzrecht gegenüber dem Eigentümer behandelt.

RichtigEs muss geprüft werden, ob das vertragliche Besitzrecht gerade gegenüber dem Eigentümer wirkt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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