Definitionen
Unbefugtheit
§ 238 Abs. 1 StGB · StrafrechtUnbefugt handelt bei der Nachstellung, wer ohne das Einverständnis der betroffenen Person und ohne sonstige rechtliche Befugnis tätig wird. Die Unbefugtheit ist ein normatives Tatbestandsmerkmal und entfällt insbesondere bei einer gesetzlichen Befugnis oder einer behördlichen Erlaubnis zur Vornahme der Handlung.
Einverständnis oder eine rechtliche Befugnis schließen die Unbefugtheit bei der Nachstellung aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Tom und Lea waren ein Paar und haben sich getrennt. Tom ruft Lea seitdem jeden Abend mehrfach an, um sie zu einer neuen Beziehung zu bewegen. 1Lea hat ihm ausdrücklich gesagt, dass sie keine Anrufe von ihm möchte. 2Außer Toms Wunsch nach einer neuen Beziehung gibt es zwischen beiden keine Angelegenheiten mehr zu klären.
Trifft „Unbefugtheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFehlendes Einverständnis der betroffenen PersonLea hat den Anrufen ausdrücklich widersprochen.
- 2erfülltKeine sonstige rechtliche BefugnisToms Wunsch nach einer Beziehung begründet keine rechtliche Befugnis zu diesen Anrufen.
Ein Gerichtsvollzieher stellt Lea innerhalb einer Woche an drei Tagen jeweils ein anderes gerichtliches Schreiben persönlich zu. 1Lea hatte ihm ausdrücklich mitgeteilt, dass sie keine Besuche von ihm möchte. Für jedes Schreiben hat das Gericht ihn mit der persönlichen Zustellung beauftragt; er klingelt jeweils einmal, übergibt das Schreiben und geht wieder.
Trifft „Unbefugtheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFehlendes Einverständnis der betroffenen PersonLea ist mit den Besuchen nicht einverstanden.
- 2fehltKeine sonstige rechtliche BefugnisDer Gerichtsvollzieher ist zur Ausführung der gerichtlichen Zustellungsaufträge gesetzlich befugt.
Typische Fehler
FehlerDas Einverständnis der betroffenen Person wird erst als rechtfertigende Einwilligung bei der Rechtswidrigkeit geprüft.
RichtigBei der Nachstellung schließt das Einverständnis bereits die Unbefugtheit im Tatbestand aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema