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Unbefugtes Verweilen

§ 123 StGB · Strafrecht

Unbefugtes Verweilen liegt vor, wenn der Täter sich in einer fremden Wohnung, in fremden Geschäftsräumen, auf einem fremden befriedeten Besitztum oder in abgeschlossenen Räumen aufhält, die für den öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, ohne dazu berechtigt zu sein, und trotz Aufforderung des Berechtigten nicht unverzüglich den geschützten Bereich verlässt.

Merksatz

Auch nach erlaubtem Zutritt kann das Bleiben trotz berechtigter Aufforderung zum Verlassen strafbar sein.

Verweilen oder Eindringen?Die beiden Tatvarianten unterscheiden sich im Verhalten und darin, ob eine Aufforderung zum Verlassen erforderlich ist.
Unbefugtes Verweilen
Eindringen
Verhalten
Ohne Aufenthaltsberechtigung im geschützten Bereich bleiben.
Körperlich gegen oder ohne den Willen des Berechtigten in den geschützten Bereich gelangen.
Aufforderung
Eine Aufforderung zum Verlassen ist erforderlich.
Eine Aufforderung zum Verlassen ist nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul besucht Lena in der Wohnung, deren alleinige Mieterin sie ist. Nach einem Streit sagt Lena zu Paul: „Du darfst nicht länger hierbleiben; verlasse jetzt meine Wohnung.“ Paul versteht Lena und könnte sofort gehen, bleibt aber noch eine halbe Stunde im Wohnzimmer sitzen.

Trifft „Unbefugtes Verweilen“ hier zu?

„Unbefugtes Verweilen“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aufenthalt in einem geschützten Bereich
    Paul hält sich in Lenas Wohnung auf.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende Aufenthaltsberechtigung
    Lena widerruft die bisherige Erlaubnis zum Aufenthalt.
    erfüllt
  3. 3
    Aufforderung des Berechtigten zum Verlassen
    Lena fordert Paul als alleinige Mieterin ausdrücklich zum Gehen auf.
    erfüllt
  4. 4
    Nicht unverzügliches Verlassen
    Paul bleibt trotz sofortiger Ausreisemöglichkeit noch eine halbe Stunde.
    erfüllt
BFall B

Paul besucht Lena in der Wohnung, deren alleinige Mieterin sie ist. Nach einem Streit sagt Lena zu Paul: „Du darfst nicht länger hierbleiben; verlasse jetzt meine Wohnung.“ Paul steht sofort auf und verlässt die Wohnung ohne jede Verzögerung.

Trifft „Unbefugtes Verweilen“ hier zu?

„Unbefugtes Verweilen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nicht unverzügliches Verlassen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aufenthalt in einem geschützten Bereich
    Paul hält sich in Lenas Wohnung auf.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende Aufenthaltsberechtigung
    Lena widerruft die bisherige Erlaubnis zum Aufenthalt.
    erfüllt
  3. 3
    Aufforderung des Berechtigten zum Verlassen
    Lena fordert Paul als alleinige Mieterin ausdrücklich zum Gehen auf.
    erfüllt
  4. 4
    Nicht unverzügliches Verlassen
    Paul folgt der Aufforderung sofort und verlässt die Wohnung ohne Verzögerung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBereits der Wegfall der Aufenthaltsberechtigung wird als ausreichend angesehen.

RichtigZusätzlich muss der Berechtigte zum Verlassen auffordern und der Täter dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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