Definitionen
Unbefugtes Verweilen
§ 123 StGB · StrafrechtUnbefugtes Verweilen liegt vor, wenn der Täter sich in einer fremden Wohnung, in fremden Geschäftsräumen, auf einem fremden befriedeten Besitztum oder in abgeschlossenen Räumen aufhält, die für den öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, ohne dazu berechtigt zu sein, und trotz Aufforderung des Berechtigten nicht unverzüglich den geschützten Bereich verlässt.
Auch nach erlaubtem Zutritt kann das Bleiben trotz berechtigter Aufforderung zum Verlassen strafbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul besucht Lena in der Wohnung, deren alleinige Mieterin sie ist. Nach einem Streit sagt Lena zu Paul: „Du darfst nicht länger hierbleiben; verlasse jetzt meine Wohnung.“ Paul versteht Lena und könnte sofort gehen, bleibt aber noch eine halbe Stunde im Wohnzimmer sitzen.
Trifft „Unbefugtes Verweilen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufenthalt in einem geschützten BereichPaul hält sich in Lenas Wohnung auf.
- 2erfülltFehlende AufenthaltsberechtigungLena widerruft die bisherige Erlaubnis zum Aufenthalt.
- 3erfülltAufforderung des Berechtigten zum VerlassenLena fordert Paul als alleinige Mieterin ausdrücklich zum Gehen auf.
- 4erfülltNicht unverzügliches VerlassenPaul bleibt trotz sofortiger Ausreisemöglichkeit noch eine halbe Stunde.
Paul besucht Lena in der Wohnung, deren alleinige Mieterin sie ist. Nach einem Streit sagt Lena zu Paul: „Du darfst nicht länger hierbleiben; verlasse jetzt meine Wohnung.“ Paul steht sofort auf und verlässt die Wohnung ohne jede Verzögerung.
Trifft „Unbefugtes Verweilen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufenthalt in einem geschützten BereichPaul hält sich in Lenas Wohnung auf.
- 2erfülltFehlende AufenthaltsberechtigungLena widerruft die bisherige Erlaubnis zum Aufenthalt.
- 3erfülltAufforderung des Berechtigten zum VerlassenLena fordert Paul als alleinige Mieterin ausdrücklich zum Gehen auf.
- 4fehltNicht unverzügliches VerlassenPaul folgt der Aufforderung sofort und verlässt die Wohnung ohne Verzögerung.
Typische Fehler
FehlerBereits der Wegfall der Aufenthaltsberechtigung wird als ausreichend angesehen.
RichtigZusätzlich muss der Berechtigte zum Verlassen auffordern und der Täter dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema