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Unbefugte Gebrauchsüberlassung

§ 603 BGB · Zivilrecht

Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung liegt vor, wenn der Entleiher den entliehenen Gegenstand einem Dritten zum Gebrauch überlässt, ohne hierzu vom Verleiher ermächtigt worden zu sein. Hat der Entleiher diese Pflichtverletzung zu vertreten, haftet er für Schäden an der Sache, die auf der unbefugten Überlassung beruhen, auch wenn ihn an der Beschädigung selbst kein Verschulden trifft.

Merksatz

Eine Nutzungserlaubnis für den Entleiher umfasst nicht automatisch die Weitergabe an andere.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara leiht sich von Paul unentgeltlich eine Bohrmaschine, um ein Regal aufzuhängen. 3Paul erlaubt nur Mara die Nutzung und untersagt ihr, die Maschine anderen zur eigenen Nutzung weiterzugeben. 2Mara gibt die Maschine ihrer Nachbarin, die damit in ihrer eigenen Wohnung ein Regal aufhängt.

Trifft „Unbefugte Gebrauchsüberlassung“ hier zu?

„Unbefugte Gebrauchsüberlassung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entleiherstellung
    Mara erhält die Maschine aufgrund einer Leihe.
    erfüllt
  2. 2
    Gebrauchsüberlassung an einen Dritten
    Die Nachbarin erhält die Maschine zur selbstständigen Nutzung für eigene Zwecke.
    erfüllt
  3. 3
    Fehlende Ermächtigung des Verleihers
    Paul hat die Weitergabe ausdrücklich ausgeschlossen.
    erfüllt
BFall B

1Mara leiht sich von Paul unentgeltlich eine Bohrmaschine, um ein Regal aufzuhängen. Paul erlaubt Mara ausdrücklich, die Maschine auch ihrer Nachbarin zur eigenen Nutzung zu geben. 2Mara gibt die Maschine ihrer Nachbarin, die damit in ihrer eigenen Wohnung ein Regal aufhängt.

Trifft „Unbefugte Gebrauchsüberlassung“ hier zu?

„Unbefugte Gebrauchsüberlassung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fehlende Ermächtigung des Verleihers

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entleiherstellung
    Mara erhält die Maschine aufgrund einer Leihe.
    erfüllt
  2. 2
    Gebrauchsüberlassung an einen Dritten
    Die Nachbarin erhält die Maschine zur selbstständigen Nutzung für eigene Zwecke.
    erfüllt
  3. 3
    Fehlende Ermächtigung des Verleihers
    Paul hat die Nutzung durch die Nachbarin ausdrücklich erlaubt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der fehlenden Erlaubnis wird ohne weitere Prüfung eine verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht abgeleitet.

RichtigEin Schadensersatzanspruch wegen der unerlaubten Weitergabe setzt voraus, dass der Entleiher die Pflichtverletzung zu vertreten hat und der Schaden darauf beruht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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