Definitionen
Unabwendbares Ereignis
§ 17 Abs. 3 StVG · ZivilrechtEin unabwendbares Ereignis im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG liegt vor, wenn das Schadensereignis auch durch die äußerste mögliche Sorgfalt eines besonders umsichtigen, sachkundigen und gewissenhaften Fahrers (des sogenannten Idealfahrers) nicht hätte abgewendet werden können, wobei auch das Verhalten vor dem eigentlichen Unfallereignis zu berücksichtigen ist. Zusätzlich muss auch der Halter die äußerste nach den Umständen mögliche Sorgfalt eingehalten haben, und der Unfall darf nicht auf einem Fehler in der Fahrzeugbeschaffenheit oder dem Versagen einer Fahrzeugvorrichtung beruhen.
Gewöhnliche Sorgfalt reicht nicht; Fahrer und Halter müssen sich am Maßstab äußerster Sorgfalt messen lassen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Hanna lässt ihr Auto lückenlos nach Herstellervorgaben warten und überprüft vor der Fahrt Reifen und Bremsen; sie überlässt es Felix, der ihr seit vielen Jahren als aufmerksamer, unfallfreier Fahrer bekannt ist und dessen gültigen Führerschein sie kontrolliert hat. 3Das Auto weist keine technischen Mängel auf. 1Felix hält nach langsamer Annäherung seit einer Minute vor einer roten Ampel, als ein nachfolgendes Auto plötzlich ohne Bremsung auf seinen Wagen zufährt. Wegen dicht stehender Autos vor ihm, einer Mauer rechts und einer Verkehrsinsel links kann er seinen Wagen vor dem unmittelbar folgenden Aufprall nicht mehr wegbewegen.
Trifft „Unabwendbares Ereignis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnvermeidbarkeit für einen Idealfahrer einschließlich des VorverhaltensAuch ein Idealfahrer hätte bei dieser Annäherung und fehlender Ausweichmöglichkeit den plötzlichen Aufprall nicht verhindert.
- 2erfülltÄußerste Sorgfalt auch des HaltersHanna hat sowohl für die Fahrzeugkontrolle als auch für die sorgfältige Auswahl eines geeigneten Fahrers gesorgt.
- 3erfülltKeine ursächlichen Fahrzeugfehler oder VorrichtungsausfälleEin Fahrzeugfehler oder Vorrichtungsausfall hat den Unfall nicht verursacht.
2Hanna lässt ihr Auto lückenlos nach Herstellervorgaben warten und überprüft vor der Fahrt Reifen und Bremsen; sie überlässt es Felix, der ihr seit vielen Jahren als aufmerksamer, unfallfreier Fahrer bekannt ist und dessen gültigen Führerschein sie kontrolliert hat. 3Das Auto weist keine technischen Mängel auf. Felix nähert sich mit freier Sicht und geringer Geschwindigkeit einer roten Ampel, vor der ein anderes Auto bereits steht. Weil er mehrere Sekunden auf sein Handy schaut, fährt er auf dieses Auto auf, obwohl Abstand und Bremsweg zum rechtzeitigen Anhalten ausgereicht hätten.
Trifft „Unabwendbares Ereignis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltUnvermeidbarkeit für einen Idealfahrer einschließlich des VorverhaltensEin Idealfahrer hätte den stehenden Wagen rechtzeitig bemerkt und durch Bremsen den Zusammenstoß verhindert.
- 2erfülltÄußerste Sorgfalt auch des HaltersHanna hat Fahrzeug und Fahrer sorgfältig überprüft und hatte keinen Anlass, mit der späteren Ablenkung zu rechnen.
- 3erfülltKeine ursächlichen Fahrzeugfehler oder VorrichtungsausfälleDer Unfall beruht auf der Ablenkung und nicht auf einem technischen Fehler.
Typische Fehler
FehlerEs wird ausschließlich geprüft, ob der Fahrer im letzten Moment noch bremsen oder ausweichen konnte.
RichtigAuch das Verhalten vor der akuten Gefahrensituation muss am Maßstab eines Idealfahrers geprüft werden.
FehlerAus der Unabwendbarkeit wird ein allgemeiner Haftungsausschluss gegenüber sämtlichen Geschädigten abgeleitet.
RichtigDer Haftungsausschluss betrifft die von § 17 StVG erfassten Beteiligtenverhältnisse und beseitigt nicht allgemein die Halterhaftung gegenüber außenstehenden Geschädigten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema