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Umweltbericht

§ 2a BauGB · Öffentliches Recht

Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung zum Bauleitplan, in dem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung auf der Grundlage einer Umweltprüfung ermittelt, beschrieben und bewertet werden sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt werden.

Merksatz

Die Umweltprüfung liefert Ergebnisse, der Umweltbericht macht sie als eigenen Teil der Planbegründung nachvollziehbar.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die Gemeinde untersucht für den Entwurf eines neuen Gewerbegebiets systematisch die erwarteten erheblichen Folgen für Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden und beschreibt und bewertet dabei starken Lärm und großflächige Bodenversiegelung. 1Die Ergebnisse hält sie in einem eigenen Abschnitt der schriftlichen Begründung des Planentwurfs fest. 3Dort erläutert die Gemeinde außerdem, dass sie einen Gehölzstreifen erhalten, den Lärm durch schallgedämmte Hallen verringern und die Bodenversiegelung durch die Entsiegelung einer anderen Fläche ausgleichen will.

Trifft „Umweltbericht“ hier zu?

„Umweltbericht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesonderter Teil der Planbegründung
    Die umweltbezogenen Ergebnisse sind innerhalb der Planbegründung gesondert zusammengefasst.
    erfüllt
  2. 2
    Erhebliche Umweltauswirkungen durch eine Umweltprüfung ermitteln, beschreiben und bewerten
    Die Gemeinde ermittelt die erwarteten erheblichen Umweltfolgen durch eine systematische Untersuchung und beschreibt und bewertet sie.
    erfüllt
  3. 3
    Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich darstellen
    Die Darstellung umfasst die Vermeidung von Gehölzverlusten, die Verringerung des Lärms und den Ausgleich der Bodenversiegelung.
    erfüllt
BFall B

2Die Gemeinde untersucht für den Entwurf eines neuen Gewerbegebiets systematisch die erwarteten erheblichen Folgen für Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden und beschreibt und bewertet dabei starken Lärm und großflächige Bodenversiegelung. Die Ergebnisse hält sie verstreut zwischen den übrigen Ausführungen der schriftlichen Begründung des Planentwurfs fest; ein eigener Abschnitt dazu fehlt. 3An verschiedenen Stellen erläutert die Gemeinde außerdem, dass sie einen Gehölzstreifen erhalten, den Lärm durch schallgedämmte Hallen verringern und die Bodenversiegelung durch die Entsiegelung einer anderen Fläche ausgleichen will.

Trifft „Umweltbericht“ hier zu?

„Umweltbericht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesonderter Teil der Planbegründung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesonderter Teil der Planbegründung
    Die umweltbezogenen Ergebnisse stehen nur verstreut in der allgemeinen Begründung und bilden keinen gesonderten Teil.
    fehlt
  2. 2
    Erhebliche Umweltauswirkungen durch eine Umweltprüfung ermitteln, beschreiben und bewerten
    Die erforderliche Untersuchung sowie die Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltfolgen sind erfolgt.
    erfüllt
  3. 3
    Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich darstellen
    Alle drei Maßnahmenarten werden dargestellt, auch wenn ihre Darstellung nicht gesondert zusammengefasst ist.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerUmweltbericht und Umweltprüfung werden gleichgesetzt.

RichtigDie Umweltprüfung untersucht und bewertet die Umweltfolgen; der Umweltbericht dokumentiert die Ergebnisse innerhalb der Planbegründung.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Darstellung wird auf die erwarteten nachteiligen Umweltfolgen beschränkt.

RichtigAuch die vorgesehenen Schritte zur Vermeidung, Minderung und Kompensation nachteiliger Folgen gehören in die Darstellung.

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