Definitionen
Die Umweltprüfung ist ein im Bauleitplanverfahren grundsätzlich obligatorisch durchzuführendes Verfahren, in dem die Gemeinde die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen eines Bauleitplans ermittelt, beschreibt und bewertet sowie die Ergebnisse in einem Umweltbericht dokumentiert, der einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplans bildet.
Die Umweltprüfung bereitet die Abwägung vor, statt sie zu ersetzen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Gemeinde stellt im regulären Verfahren einen Bebauungsplan für ein neues Gewerbegebiet auf. 2Sie untersucht, welche starken Folgen die geplante Bebauung für Boden, Wasser und Tiere haben wird. 3Die Ergebnisse beschreibt und bewertet sie 4in einem Bericht zu den Umweltauswirkungen. Diesen Bericht nimmt sie als eigenen Teil in die Planbegründung auf.
Trifft „Umweltprüfung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeindliches BauleitplanverfahrenDie Gemeinde führt ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans durch.
- 2erfülltErmittlung erheblicher UmweltauswirkungenUntersucht werden die zu erwartenden erheblichen Folgen der Planung für mehrere Umweltbelange.
- 3erfülltBeschreibung und Bewertung der UmweltauswirkungenDie Gemeinde stellt die ermittelten Folgen dar und bewertet sie.
- 4erfülltDokumentation im Umweltbericht als gesondertem BegründungsteilDie Ergebnisse werden in einem Umweltbericht festgehalten, der einen eigenen Teil der Planbegründung bildet.
1Die Gemeinde stellt im regulären Verfahren einen Bebauungsplan für ein neues Gewerbegebiet auf. 2Sie untersucht, welche starken Folgen die geplante Bebauung für Boden, Wasser und Tiere haben wird. 4Die Ergebnisse beschreibt sie in einem Bericht zu den Umweltauswirkungen, verzichtet aber auf eine Bewertung der festgestellten Folgen. Diesen Bericht nimmt sie als eigenen Teil in die Planbegründung auf.
Trifft „Umweltprüfung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeindliches BauleitplanverfahrenDie Gemeinde führt ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans durch.
- 2erfülltErmittlung erheblicher UmweltauswirkungenDie zu erwartenden erheblichen Umweltfolgen werden untersucht.
- 3fehltBeschreibung und Bewertung der UmweltauswirkungenDie Folgen werden nur beschrieben, aber nicht bewertet, sodass die Prüfung unvollständig bleibt.
- 4erfülltDokumentation im Umweltbericht als gesondertem BegründungsteilDie ermittelten Ergebnisse sind trotz der fehlenden Bewertung in einem gesonderten Bericht innerhalb der Planbegründung dokumentiert.
Typische Fehler
FehlerDer Umweltbericht wird nur als beliebige Unterlage der Verfahrensakte behandelt.
RichtigDer Umweltbericht muss einen eigenen Teil der Begründung des Bauleitplans bilden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema