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Ultra-vires-Kontrolle

— · Öffentliches Recht

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ultra-vires-Kontrolle die diesem Gericht vorbehaltene Prüfung, ob eine Maßnahme von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union die übertragenen Zuständigkeiten offensichtlich überschreitet und zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt. Vor der Feststellung eines solchen Verstoßes muss der Gerichtshof der Europäischen Union Gelegenheit erhalten haben, die aufgeworfenen unionsrechtlichen Fragen zu klären. Die Feststellung führt zur Unanwendbarkeit der Maßnahme in Deutschland.

Merksatz

Die Kontrolle betrifft qualifizierte Kompetenzüberschreitungen, nicht jeden Fehler bei der Anwendung von Unionsrecht.

Welche Grenze kontrolliert das BVerfG?Beide Kontrollen betreffen Grenzen des Anwendungsvorrangs. Die eine schützt die Zuständigkeitsordnung, die andere den unantastbaren Verfassungskern.
Ultra-vires-Kontrolle
Identitätskontrolle
Prüfungsmaßstab
Grenzen der übertragenen Unionszuständigkeiten
Unantastbarer Verfassungskern nach Art. 79 Abs. 3 GG
Erforderlicher Verstoß
Offensichtliche Kompetenzüberschreitung mit strukturell bedeutsamer Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten
Verletzung des durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungskerns
Rechtsfolge
Unanwendbarkeit der Maßnahme in Deutschland
Unanwendbarkeit der Maßnahme in Deutschland

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Bundesverfassungsgericht prüft ein Programm der Europäischen Zentralbank im Hinblick auf seine Anwendung in Deutschland. Es untersucht, ob die Bank die ihr übertragenen Aufgaben offensichtlich überschritten und dadurch die Aufgabenverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten erheblich zulasten der Mitgliedstaaten verändert hat. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die dabei entscheidenden Fragen zum Unionsrecht zuvor auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.

Trifft „Ultra-vires-Kontrolle“ hier zu?

„Ultra-vires-Kontrolle“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht
    Die Prüfung erfolgt durch das Bundesverfassungsgericht.
    erfüllt
  2. 2
    Maßnahme einer Unionsstelle
    Die Europäische Zentralbank ist ein Organ der Europäischen Union.
    erfüllt
  3. 3
    Qualifizierte Kompetenzüberschreitung als Prüfungsmaßstab
    Geprüft werden sowohl die Offensichtlichkeit als auch die strukturelle Bedeutung einer Kompetenzüberschreitung.
    erfüllt
  4. 4
    Klärungsmöglichkeit für den Gerichtshof vor einer Verstoßfeststellung
    Der Gerichtshof konnte die maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen bereits klären.
    erfüllt
BFall B

Das Bundesverfassungsgericht prüft eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf ihre Anwendung in Deutschland. Es untersucht ausschließlich, ob die Verordnung die unantastbare Menschenwürde verletzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die dabei entscheidenden Fragen zum Unionsrecht zuvor auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.

Trifft „Ultra-vires-Kontrolle“ hier zu?

„Ultra-vires-Kontrolle“ trifft nicht zu.Es fehlt: Qualifizierte Kompetenzüberschreitung als Prüfungsmaßstab

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht
    Die Prüfung erfolgt durch das Bundesverfassungsgericht.
    erfüllt
  2. 2
    Maßnahme einer Unionsstelle
    Die Verordnung stammt von Organen der Europäischen Union.
    erfüllt
  3. 3
    Qualifizierte Kompetenzüberschreitung als Prüfungsmaßstab
    Geprüft wird die Verfassungsidentität und nicht eine qualifizierte Überschreitung übertragener Zuständigkeiten.
    fehlt
  4. 4
    Klärungsmöglichkeit für den Gerichtshof vor einer Verstoßfeststellung
    Der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit zur Klärung der maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Feststellung eines qualifizierten Kompetenzverstoßes durch das Bundesverfassungsgericht wird als unionsweite Aufhebung der Maßnahme verstanden.

RichtigDie Feststellung führt zur Unanwendbarkeit in Deutschland, nicht zur unionsweiten Aufhebung.

Voraussetzung vergessen

FehlerEin qualifizierter Kompetenzverstoß wird festgestellt, ohne dem Gerichtshof der Europäischen Union Gelegenheit zur Klärung der unionsrechtlichen Fragen zu geben.

RichtigVor der Verstoßfeststellung muss der Gerichtshof Gelegenheit erhalten haben, die aufgeworfenen unionsrechtlichen Fragen zu klären.

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