Definitionen
Ultra-vires-Kontrolle
— · Öffentliches RechtNach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ultra-vires-Kontrolle die diesem Gericht vorbehaltene Prüfung, ob eine Maßnahme von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union die übertragenen Zuständigkeiten offensichtlich überschreitet und zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt. Vor der Feststellung eines solchen Verstoßes muss der Gerichtshof der Europäischen Union Gelegenheit erhalten haben, die aufgeworfenen unionsrechtlichen Fragen zu klären. Die Feststellung führt zur Unanwendbarkeit der Maßnahme in Deutschland.
Die Kontrolle betrifft qualifizierte Kompetenzüberschreitungen, nicht jeden Fehler bei der Anwendung von Unionsrecht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Bundesverfassungsgericht prüft ein Programm der Europäischen Zentralbank im Hinblick auf seine Anwendung in Deutschland. Es untersucht, ob die Bank die ihr übertragenen Aufgaben offensichtlich überschritten und dadurch die Aufgabenverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten erheblich zulasten der Mitgliedstaaten verändert hat. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die dabei entscheidenden Fragen zum Unionsrecht zuvor auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.
Trifft „Ultra-vires-Kontrolle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPrüfung durch das BundesverfassungsgerichtDie Prüfung erfolgt durch das Bundesverfassungsgericht.
- 2erfülltMaßnahme einer UnionsstelleDie Europäische Zentralbank ist ein Organ der Europäischen Union.
- 3erfülltQualifizierte Kompetenzüberschreitung als PrüfungsmaßstabGeprüft werden sowohl die Offensichtlichkeit als auch die strukturelle Bedeutung einer Kompetenzüberschreitung.
- 4erfülltKlärungsmöglichkeit für den Gerichtshof vor einer VerstoßfeststellungDer Gerichtshof konnte die maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen bereits klären.
Das Bundesverfassungsgericht prüft eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf ihre Anwendung in Deutschland. Es untersucht ausschließlich, ob die Verordnung die unantastbare Menschenwürde verletzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die dabei entscheidenden Fragen zum Unionsrecht zuvor auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.
Trifft „Ultra-vires-Kontrolle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPrüfung durch das BundesverfassungsgerichtDie Prüfung erfolgt durch das Bundesverfassungsgericht.
- 2erfülltMaßnahme einer UnionsstelleDie Verordnung stammt von Organen der Europäischen Union.
- 3fehltQualifizierte Kompetenzüberschreitung als PrüfungsmaßstabGeprüft wird die Verfassungsidentität und nicht eine qualifizierte Überschreitung übertragener Zuständigkeiten.
- 4erfülltKlärungsmöglichkeit für den Gerichtshof vor einer VerstoßfeststellungDer Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit zur Klärung der maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen.
Typische Fehler
FehlerDie Feststellung eines qualifizierten Kompetenzverstoßes durch das Bundesverfassungsgericht wird als unionsweite Aufhebung der Maßnahme verstanden.
RichtigDie Feststellung führt zur Unanwendbarkeit in Deutschland, nicht zur unionsweiten Aufhebung.
FehlerEin qualifizierter Kompetenzverstoß wird festgestellt, ohne dem Gerichtshof der Europäischen Union Gelegenheit zur Klärung der unionsrechtlichen Fragen zu geben.
RichtigVor der Verstoßfeststellung muss der Gerichtshof Gelegenheit erhalten haben, die aufgeworfenen unionsrechtlichen Fragen zu klären.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema