Definitionen
Transparenzgebot
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB · ZivilrechtDas Transparenzgebot verpflichtet den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen dazu, Rechte und Pflichten des Vertragspartners klar, verständlich und durchschaubar zu formulieren, sodass dieser seine rechtliche Stellung anhand der Klausel zuverlässig beurteilen kann. Eine Klausel, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nach § 307 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 BGB unwirksam sein, wenn die mangelnde Transparenz den Vertragspartner unangemessen benachteiligt.
Lesbarkeit allein genügt nicht; auch die rechtliche Stellung muss aus der Klausel zuverlässig erkennbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Schließfachanbieter legt allen Kunden denselben vorformulierten Vertrag vor, ohne den Text mit ihnen auszuhandeln. Darin steht: „2Das Fach kann täglich von 8 bis 20 Uhr genutzt werden; der Monatspreis beträgt 12 Euro und umfasst jede Nutzung.“
Trifft „Transparenzgebot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwendung Allgemeiner GeschäftsbedingungenDer Anbieter stellt vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
- 2erfülltKlare, verständliche und durchschaubare Darstellung der Rechte und PflichtenNutzungsrecht und Zahlungspflicht sind eindeutig erkennbar, sodass die Klausel das Gebot erfüllt.
1Ein Schließfachanbieter legt allen Kunden denselben vorformulierten Vertrag vor, ohne den Text mit ihnen auszuhandeln. Darin steht: „Das Fach kann täglich von 8 bis 20 Uhr genutzt werden; zum Monatspreis von 12 Euro kommt bei jeder Nutzung eine Gebühr hinzu.“ Weder im Vertrag noch in anderen Angaben des Anbieters ist die Höhe oder Berechnung dieser Gebühr genannt.
Trifft „Transparenzgebot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwendung Allgemeiner GeschäftsbedingungenDer Anbieter stellt vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
- 2fehltKlare, verständliche und durchschaubare Darstellung der Rechte und PflichtenDie zusätzliche Zahlungspflicht lässt sich mangels Angaben zur Gebührenhöhe nicht zuverlässig beurteilen, sodass das Gebot nicht eingehalten ist.
Typische Fehler
FehlerKlauseln über die Hauptleistung oder den Preis werden vollständig von der Prüfung nach § 307 BGB ausgenommen.
RichtigAuch Bestimmungen über Hauptleistung und Preis unterliegen der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 BGB.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata