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Tötung auf Verlangen

§ 216 StGB · Strafrecht

Tötung auf Verlangen liegt vor, wenn der Täter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tat bestimmt worden ist, wobei das Verlangen die Tötungshandlung des Täters motiviert haben muss und der Getötete selbst den Entschluss zur Tötung gefasst haben muss.

Merksatz

Das Opfer muss die Tötung nicht nur hinnehmen, sondern den Täter gerade dazu bewegen.

Fremdtötung oder Selbsttötung?Maßgeblich ist die Herrschaft über den lebensbeendenden Vorgang; der bloße Sterbewunsch grenzt die Fälle nicht ab.
Tötung auf Verlangen
Beihilfe zur Selbsttötung
Tatherrschaft
Der Täter beherrscht die Tötung eines anderen.
Die sterbewillige Person beherrscht die eigene Tötung.
Bedeutung des Verlangens
Ein ausdrückliches, ernstliches Verlangen muss den Täter zur Tat bestimmen.
Die Unterstützung betrifft eine eigenverantwortliche Selbsttötung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara ist erwachsen, geistig klar und entscheidet nach langem Überlegen ohne Druck, sterben zu wollen. Sie bittet Paul mehrfach mit klaren Worten, sie zu töten. Paul hatte zuvor nicht an eine Tötung gedacht und entschließt sich allein wegen ihrer Bitte dazu. Er erwürgt Mara absichtlich, bis sie stirbt.

Trifft „Tötung auf Verlangen“ hier zu?

„Tötung auf Verlangen“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tötung durch den Täter
    Paul führt Maras Tod vorsätzlich herbei.
    erfüllt
  2. 2
    Ausdrücklichkeit des Verlangens
    Mara äußert ihre Aufforderung zur Tötung eindeutig in Worten.
    erfüllt
  3. 3
    Ernstlichkeit des Verlangens
    Ihre Bitte beruht auf einer überlegten und unbeeinflussten Entscheidung.
    erfüllt
  4. 4
    Verlangen als bestimmender Beweggrund
    Erst Maras Bitte bringt Paul dazu, sie zu töten.
    erfüllt
  5. 5
    Eigener Tötungsentschluss des Opfers
    Mara trifft die Entscheidung über ihren Tod selbst.
    erfüllt
BFall B

Mara ist erwachsen, geistig klar und entscheidet nach langem Überlegen ohne Druck, sterben zu wollen. Sie bittet Paul mehrfach mit klaren Worten, sie zu töten. Paul hatte schon vor ihrer Bitte aus Hass fest beschlossen, Mara zu töten; ihre Bitte beeinflusst seinen Entschluss nicht. Er erwürgt Mara absichtlich, bis sie stirbt.

Trifft „Tötung auf Verlangen“ hier zu?

„Tötung auf Verlangen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verlangen als bestimmender Beweggrund

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tötung durch den Täter
    Paul führt Maras Tod vorsätzlich herbei.
    erfüllt
  2. 2
    Ausdrücklichkeit des Verlangens
    Mara äußert ihre Aufforderung zur Tötung eindeutig in Worten.
    erfüllt
  3. 3
    Ernstlichkeit des Verlangens
    Ihre Bitte beruht auf einer überlegten und unbeeinflussten Entscheidung.
    erfüllt
  4. 4
    Verlangen als bestimmender Beweggrund
    Paul ist bereits fest zur Tötung entschlossen und wird durch die Bitte nicht dazu bewegt.
    fehlt
  5. 5
    Eigener Tötungsentschluss des Opfers
    Mara trifft die Entscheidung über ihren Tod selbst.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Verlangen des Opfers wird als Rechtfertigung der Tötung behandelt.

RichtigBei erfüllten Voraussetzungen bleibt die Tötung strafbar; das Opferverlangen führt lediglich zu einer milderen Strafdrohung.

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