Definitionen
Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB · StrafrechtTötung auf Verlangen liegt vor, wenn der Täter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tat bestimmt worden ist, wobei das Verlangen die Tötungshandlung des Täters motiviert haben muss und der Getötete selbst den Entschluss zur Tötung gefasst haben muss.
Das Opfer muss die Tötung nicht nur hinnehmen, sondern den Täter gerade dazu bewegen.
Fälle zum Selbstprüfen
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Mara ist erwachsen, geistig klar und entscheidet nach langem Überlegen ohne Druck, sterben zu wollen. Sie bittet Paul mehrfach mit klaren Worten, sie zu töten. Paul hatte zuvor nicht an eine Tötung gedacht und entschließt sich allein wegen ihrer Bitte dazu. Er erwürgt Mara absichtlich, bis sie stirbt.
Trifft „Tötung auf Verlangen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTötung durch den TäterPaul führt Maras Tod vorsätzlich herbei.
- 2erfülltAusdrücklichkeit des VerlangensMara äußert ihre Aufforderung zur Tötung eindeutig in Worten.
- 3erfülltErnstlichkeit des VerlangensIhre Bitte beruht auf einer überlegten und unbeeinflussten Entscheidung.
- 4erfülltVerlangen als bestimmender BeweggrundErst Maras Bitte bringt Paul dazu, sie zu töten.
- 5erfülltEigener Tötungsentschluss des OpfersMara trifft die Entscheidung über ihren Tod selbst.
Mara ist erwachsen, geistig klar und entscheidet nach langem Überlegen ohne Druck, sterben zu wollen. Sie bittet Paul mehrfach mit klaren Worten, sie zu töten. Paul hatte schon vor ihrer Bitte aus Hass fest beschlossen, Mara zu töten; ihre Bitte beeinflusst seinen Entschluss nicht. Er erwürgt Mara absichtlich, bis sie stirbt.
Trifft „Tötung auf Verlangen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTötung durch den TäterPaul führt Maras Tod vorsätzlich herbei.
- 2erfülltAusdrücklichkeit des VerlangensMara äußert ihre Aufforderung zur Tötung eindeutig in Worten.
- 3erfülltErnstlichkeit des VerlangensIhre Bitte beruht auf einer überlegten und unbeeinflussten Entscheidung.
- 4fehltVerlangen als bestimmender BeweggrundPaul ist bereits fest zur Tötung entschlossen und wird durch die Bitte nicht dazu bewegt.
- 5erfülltEigener Tötungsentschluss des OpfersMara trifft die Entscheidung über ihren Tod selbst.
Typische Fehler
FehlerDas Verlangen des Opfers wird als Rechtfertigung der Tötung behandelt.
RichtigBei erfüllten Voraussetzungen bleibt die Tötung strafbar; das Opferverlangen führt lediglich zu einer milderen Strafdrohung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata