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Tötungsvorsatz (dolus eventualis)

§ 15 StGB · Strafrecht

Bedingter Tötungsvorsatz (dolus eventualis) liegt vor, wenn der Täter den Tod des Opfers als mögliche Folge seines Handelns erkennt und sich damit abfindet, ihn billigend in Kauf nimmt, ohne dass er den Todeserfolg anstrebt oder dessen Eintritt für sicher hält.

Merksatz

Die bloße Erkenntnis einer Todesgefahr genügt nicht; der Täter muss den möglichen Tod auch hinnehmen.

Wie steht der Täter zum möglichen Tod?Beide erkennen die Todesmöglichkeit. Entscheidend ist, ob der Täter den Tod hinnimmt oder ernsthaft auf das Überleben vertraut.
Tötungsvorsatz (dolus eventualis)
Bewusste Fahrlässigkeit
Erkannte Folge
Der Täter hält den Tod für möglich.
Der Täter hält den Tod für möglich.
Innere Haltung
Er findet sich mit dem möglichen Tod ab.
Er vertraut ernsthaft darauf, dass das Opfer überlebt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul sticht Leon bei einem Streit mit einem Messer in den Oberarm, um ihm Schmerzen zuzufügen. 1Er weiß, dass Leon an einer verletzten Schlagader sterben könnte, 3will Leon aber nicht töten und hält Leons Tod auch nicht für sicher. 2Paul ist bereit, für die Verletzung auch Leons Tod hinzunehmen. Leon verblutet.

Trifft „Tötungsvorsatz (dolus eventualis)“ hier zu?

„Tötungsvorsatz (dolus eventualis)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tod als mögliche Handlungsfolge erkannt
    Paul erkennt, dass sein Stich zum Tod führen kann.
    erfüllt
  2. 2
    Mit dem möglichen Tod abgefunden
    Paul akzeptiert den möglichen Tod als Folge seines Handelns.
    erfüllt
  3. 3
    Weder Tötungsabsicht noch sicheres Todeswissen
    Paul verfolgt kein Tötungsziel und erwartet den Tod nicht als sichere Folge.
    erfüllt
BFall B

Paul sticht Leon bei einem Streit mit einem Messer in den Oberarm, um ihm Schmerzen zuzufügen. 1Er weiß, dass Leon an einer verletzten Schlagader sterben könnte, 3will Leon aber nicht töten und hält Leons Tod auch nicht für sicher. Paul vertraut jedoch ernsthaft darauf, dass Leon überleben wird. Leon verblutet.

Trifft „Tötungsvorsatz (dolus eventualis)“ hier zu?

„Tötungsvorsatz (dolus eventualis)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mit dem möglichen Tod abgefunden

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tod als mögliche Handlungsfolge erkannt
    Paul erkennt die Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs.
    erfüllt
  2. 2
    Mit dem möglichen Tod abgefunden
    Paul vertraut ernsthaft auf Leons Überleben, statt dessen möglichen Tod hinzunehmen.
    fehlt
  3. 3
    Weder Tötungsabsicht noch sicheres Todeswissen
    Paul strebt den Tod nicht an und hält ihn nicht für gewiss.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBedingter Tötungsvorsatz wird verneint, weil der Täter den Tod nicht als Ziel verfolgt.

RichtigEine Tötungsabsicht ist nicht erforderlich; auch bei einem anderen Handlungsziel kann der Täter den möglichen Tod hinnehmen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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