Definitionen
Taugliches Verwirkungsobjekt
Art. 18 GG · Öffentliches RechtTaugliches Verwirkungsobjekt im Sinne des Verfassungsrechts sind die in Art. 18 GG abschließend aufgezählten Grundrechte, deren Verwirkung das Bundesverfassungsgericht auf Antrag aussprechen kann, wenn jemand diese Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht.
Der Missbrauch eines Grundrechts allein erweitert den abschließenden Katalog nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die deutsche Staatsangehörige Lea organisiert friedliche Kundgebungen auf öffentlichen Plätzen. Dort wirbt sie für die Abschaffung freier Wahlen und die Errichtung einer Diktatur. Die Bundesregierung beantragt beim Bundesverfassungsgericht, ihr die Freiheit zur Teilnahme an und Organisation von Versammlungen zu entziehen.
Trifft „Taugliches Verwirkungsobjekt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrecht als GegenstandGegenstand des Antrags ist die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit.
- 2erfülltIm abschließenden Katalog des Art. 18 GG genanntDie Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG ist im Katalog ausdrücklich genannt.
Die deutsche Staatsangehörige Lea zieht in eine andere deutsche Stadt, um dort dauerhaft für die Abschaffung freier Wahlen und die Errichtung einer Diktatur zu werben. Die Bundesregierung beantragt beim Bundesverfassungsgericht ausschließlich, 1ihr die freie Wahl ihres Wohnorts innerhalb Deutschlands zu entziehen.
Trifft „Taugliches Verwirkungsobjekt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrecht als GegenstandGegenstand des Antrags ist die durch Art. 11 GG geschützte Freizügigkeit.
- 2fehltIm abschließenden Katalog des Art. 18 GG genanntDie Freizügigkeit aus Art. 11 GG gehört nicht zu den aufgezählten Grundrechten.
Typische Fehler
FehlerBei einem aufgezählten Grundrecht wird aus dem verfassungsfeindlichen Missbrauch unmittelbar auf den Rechtsverlust geschlossen.
RichtigAuch bei einem erfassten Grundrecht setzt der Rechtsverlust eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema