Definitionen
Tatumstand
§ 16 StGB · StrafrechtEin Tatumstand ist jeder zum gesetzlichen Tatbestand gehörende Umstand tatsächlicher Art, dessen Unkenntnis bei Begehung der Tat den Vorsatz des Täters ausschließt (Tatbestandsirrtum) bzw. dessen irrige Annahme die Strafbarkeit wegen eines Versuchs begründen kann (untauglicher Versuch).
Entscheidend ist, ob ein konkretes Geschehensdetail ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands ausfüllt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena steckt im Laden einen Schal in ihre Tasche, um ihn ohne Bezahlung zu behalten. Sie weiß, dass der Schal dem Ladeninhaber gehört. Betrachtet wird, dass der Schal nicht Lena, sondern dem Ladeninhaber gehört.
Trifft „Tatumstand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkreter Umstand tatsächlicher ArtDie Eigentumszuordnung des einzelnen Schals ist ein konkreter Umstand des Geschehens.
- 2erfülltZugehörigkeit zum gesetzlichen TatbestandDie Eigentumszuordnung füllt das Merkmal der Fremdheit beim Diebstahl aus.
Lena steckt im Laden einen blauen Schal in ihre Tasche, um ihn ohne Bezahlung zu behalten. Sie weiß, dass der Schal dem Ladeninhaber gehört. Betrachtet wird 1die blaue Farbe des Schals.
Trifft „Tatumstand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkreter Umstand tatsächlicher ArtDie Farbe des einzelnen Schals ist ein konkret feststellbares Detail des Geschehens.
- 2fehltZugehörigkeit zum gesetzlichen TatbestandDie blaue Farbe des Schals füllt kein Merkmal des Diebstahlstatbestands aus.
Typische Fehler
FehlerDie irrige Annahme eines tatsächlich fehlenden belastenden Tatumstands wird wie dessen Unkenntnis behandelt und soll den Vorsatz ausschließen.
RichtigWer sich einen tatsächlich fehlenden belastenden Umstand vorstellt, kann sich wegen eines untauglichen Versuchs strafbar machen.
FehlerAus der vorsatzausschließenden Unkenntnis eines Tatumstands wird auf vollständige Straflosigkeit geschlossen.
RichtigTrotz fehlenden Vorsatzes kann bei entsprechender Strafvorschrift eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit bestehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema