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Tatbestandsausschließendes Einverständnis

Strafrecht

Das tatbestandsausschließende Einverständnis liegt vor, wenn der Berechtigte mit der Vornahme der Handlung einverstanden ist und der gesetzliche Tatbestand ein Handeln gegen oder ohne seinen Willen voraussetzt, sodass bei Vorliegen des Einverständnisses der Tatbestand von vornherein nicht erfüllt ist. Es setzt lediglich das natürliche Wollen des Betroffenen voraus und schließt anders als die rechtfertigende Einwilligung die Tatbestandsmäßigkeit aus.

Merksatz

Entscheidend ist, ob schon der Tatbestand ein Handeln gegen oder ohne den Willen voraussetzt.

Einverständnis oder Einwilligung?Das Einverständnis wirkt im Tatbestand, die Einwilligung bei der Rechtswidrigkeit.
Tatbestandsausschließendes Einverständnis
Rechtfertigende Einwilligung
Prüfungsebene
Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Willensfähigkeit
Natürliches Wollen genügt.
Einsicht in Bedeutung und Tragweite nötig.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Nora ist alleinige Mieterin einer Wohnung und wohnt dort. Sie bittet ihren Freund Paul herein, weil sie gemeinsam kochen wollen. 1Paul betritt daraufhin die Wohnung.

Trifft „Tatbestandsausschließendes Einverständnis“ hier zu?

„Tatbestandsausschließendes Einverständnis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handeln gegen oder ohne den Willen als Tatbestandsvoraussetzung
    Ein Eindringen im Sinne des Hausfriedensbruchs setzt das Betreten gegen den Willen des Hausrechtsinhabers voraus.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliches Einverständnis des Berechtigten
    Nora übt als alleinige Mieterin das Hausrecht aus und will, dass Paul die Wohnung betritt.
    erfüllt
BFall B

Nora ist alleinige Mieterin einer Wohnung und wohnt dort. Sie erklärt ihrem Freund Paul ausdrücklich, dass er die Wohnung nicht betreten darf. 1Paul hört und versteht das, betritt die Wohnung aber trotzdem.

Trifft „Tatbestandsausschließendes Einverständnis“ hier zu?

„Tatbestandsausschließendes Einverständnis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatsächliches Einverständnis des Berechtigten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handeln gegen oder ohne den Willen als Tatbestandsvoraussetzung
    Ein Eindringen im Sinne des Hausfriedensbruchs setzt das Betreten gegen den Willen des Hausrechtsinhabers voraus.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliches Einverständnis des Berechtigten
    Nora ist als alleinige Mieterin berechtigt und lehnt Pauls Zutritt ausdrücklich ab.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDas Einverständnis wird erst bei der Rechtswidrigkeit als Rechtfertigungsgrund geprüft.

RichtigDas Einverständnis ist bereits im Tatbestand zu prüfen und schließt dessen Verwirklichung aus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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