Definitionen
Taschengeldparagraph
§ 110 BGB · ZivilrechtEin von einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt gemäß § 110 BGB als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Entscheidend ist die vollständige eigene Leistung mit erlaubten Mitteln, nicht allein das Versprechen zu zahlen.
- Zeitpunkt 1VertragsschlussDer Minderjährige schließt einen Vertrag, dem der gesetzliche Vertreter nicht zugestimmt hat.
- Zeitpunkt 2Rückwirkende WirksamkeitDie vollständige eigene Leistung mit den erforderlichen Mitteln macht den Vertrag von Anfang an wirksam.
- Vertragsschluss Der Minderjährige schließt einen Vertrag, dem der gesetzliche Vertreter nicht zugestimmt hat.
- Rückwirkende Wirksamkeit Die vollständige eigene Leistung mit den erforderlichen Mitteln macht den Vertrag von Anfang an wirksam.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 16-jährige Lea kauft ohne Wissen ihrer Eltern einen Roman für 15 Euro. Sie bezahlt den gesamten Preis sofort aus den 20 Euro, die ihre Eltern ihr zur freien Verwendung gegeben haben.
Trifft „Taschengeldparagraph“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeschränkt geschäftsfähiger MinderjährigerLea ist mit 16 Jahren beschränkt geschäftsfähig.
- 2erfülltVertrag ohne Zustimmung des gesetzlichen VertretersDie Eltern haben dem konkreten Kauf nicht zugestimmt.
- 3erfülltVollständige Erbringung der eigenen VertragsleistungLea hat ihre Zahlungspflicht vollständig erfüllt.
- 4erfülltMittel für diesen Zweck oder zur freien VerfügungLea darf selbst entscheiden, wofür sie das Geld ausgibt.
- 5erfülltErlaubte Herkunft der MittelDie gesetzlichen Vertreter haben Lea das Geld selbst überlassen.
Die 16-jährige Lea kauft ohne Wissen ihrer Eltern einen Roman für 15 Euro. Sie vereinbart mit dem Verkäufer, fünf Euro sofort und zehn Euro am nächsten Tag zu zahlen. Die fünf Euro zahlt sie sofort aus den 20 Euro, die ihre Eltern ihr zur freien Verwendung gegeben haben; die zehn Euro hat sie noch nicht bezahlt.
Trifft „Taschengeldparagraph“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeschränkt geschäftsfähiger MinderjährigerLea ist mit 16 Jahren beschränkt geschäftsfähig.
- 2erfülltVertrag ohne Zustimmung des gesetzlichen VertretersDie Eltern haben dem konkreten Kauf nicht zugestimmt.
- 3fehltVollständige Erbringung der eigenen VertragsleistungZehn Euro sind noch offen; ausreichendes Geld zu besitzen ersetzt die vollständige Zahlung nicht.
- 4erfülltMittel für diesen Zweck oder zur freien VerfügungDie Eltern haben die Verwendung des Geldes nicht auf bestimmte Käufe beschränkt.
- 5erfülltErlaubte Herkunft der MittelDas vorhandene und teilweise eingesetzte Geld stammt von den gesetzlichen Vertretern.
Typische Fehler
FehlerBei Geld von einem Dritten wird allein darauf abgestellt, dass dieser die freie Verwendung erlaubt hat.
RichtigÜberlässt ein Dritter die Mittel, ist dafür zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
FehlerDer Vertrag wird erst ab dem Zeitpunkt der vollständigen Leistung als wirksam behandelt.
RichtigSind die Voraussetzungen erfüllt, wirkt die Wirksamkeit auf den Vertragsschluss zurück.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata