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Taschengeldparagraph

§ 110 BGB · Zivilrecht

Ein von einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt gemäß § 110 BGB als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Merksatz

Entscheidend ist die vollständige eigene Leistung mit erlaubten Mitteln, nicht allein das Versprechen zu zahlen.

Wann wirkt die Leistung auf den Vertrag zurück?Die vollständige Leistung mit den erforderlichen Mitteln macht den Vertrag rückwirkend ab seinem Abschluss wirksam.
  1. Zeitpunkt 1
    Vertragsschluss
    Der Minderjährige schließt einen Vertrag, dem der gesetzliche Vertreter nicht zugestimmt hat.
  2. Zeitpunkt 2
    Rückwirkende Wirksamkeit
    Die vollständige eigene Leistung mit den erforderlichen Mitteln macht den Vertrag von Anfang an wirksam.
  1. Vertragsschluss Der Minderjährige schließt einen Vertrag, dem der gesetzliche Vertreter nicht zugestimmt hat.
  2. Rückwirkende Wirksamkeit Die vollständige eigene Leistung mit den erforderlichen Mitteln macht den Vertrag von Anfang an wirksam.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die 16-jährige Lea kauft ohne Wissen ihrer Eltern einen Roman für 15 Euro. Sie bezahlt den gesamten Preis sofort aus den 20 Euro, die ihre Eltern ihr zur freien Verwendung gegeben haben.

Trifft „Taschengeldparagraph“ hier zu?

„Taschengeldparagraph“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger
    Lea ist mit 16 Jahren beschränkt geschäftsfähig.
    erfüllt
  2. 2
    Vertrag ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    Die Eltern haben dem konkreten Kauf nicht zugestimmt.
    erfüllt
  3. 3
    Vollständige Erbringung der eigenen Vertragsleistung
    Lea hat ihre Zahlungspflicht vollständig erfüllt.
    erfüllt
  4. 4
    Mittel für diesen Zweck oder zur freien Verfügung
    Lea darf selbst entscheiden, wofür sie das Geld ausgibt.
    erfüllt
  5. 5
    Erlaubte Herkunft der Mittel
    Die gesetzlichen Vertreter haben Lea das Geld selbst überlassen.
    erfüllt
BFall B

Die 16-jährige Lea kauft ohne Wissen ihrer Eltern einen Roman für 15 Euro. Sie vereinbart mit dem Verkäufer, fünf Euro sofort und zehn Euro am nächsten Tag zu zahlen. Die fünf Euro zahlt sie sofort aus den 20 Euro, die ihre Eltern ihr zur freien Verwendung gegeben haben; die zehn Euro hat sie noch nicht bezahlt.

Trifft „Taschengeldparagraph“ hier zu?

„Taschengeldparagraph“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollständige Erbringung der eigenen Vertragsleistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger
    Lea ist mit 16 Jahren beschränkt geschäftsfähig.
    erfüllt
  2. 2
    Vertrag ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    Die Eltern haben dem konkreten Kauf nicht zugestimmt.
    erfüllt
  3. 3
    Vollständige Erbringung der eigenen Vertragsleistung
    Zehn Euro sind noch offen; ausreichendes Geld zu besitzen ersetzt die vollständige Zahlung nicht.
    fehlt
  4. 4
    Mittel für diesen Zweck oder zur freien Verfügung
    Die Eltern haben die Verwendung des Geldes nicht auf bestimmte Käufe beschränkt.
    erfüllt
  5. 5
    Erlaubte Herkunft der Mittel
    Das vorhandene und teilweise eingesetzte Geld stammt von den gesetzlichen Vertretern.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei Geld von einem Dritten wird allein darauf abgestellt, dass dieser die freie Verwendung erlaubt hat.

RichtigÜberlässt ein Dritter die Mittel, ist dafür zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Vertrag wird erst ab dem Zeitpunkt der vollständigen Leistung als wirksam behandelt.

RichtigSind die Voraussetzungen erfüllt, wirkt die Wirksamkeit auf den Vertragsschluss zurück.

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