Definitionen
Tarifautonomie
Art. 9 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtDie Tarifautonomie ist das durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen eigenverantwortlich und ohne staatliche Einflussnahme zu regeln.
Über Tarifinhalte entscheiden grundsätzlich die Koalitionen selbst, nicht der Staat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband vereinbaren für ihre Mitglieder 2in einem schriftlichen Tarifvertrag höhere Stundenlöhne und eine kürzere Wochenarbeitszeit. 3Beide Seiten handeln den Inhalt selbst aus; staatliche Stellen machen ihnen keine inhaltlichen Vorgaben. Die Vereinbarung hält die geltenden gesetzlichen Anforderungen ein.
Trifft „Tarifautonomie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKoalitionen als TrägerGewerkschaft und Arbeitgeberverband sind Koalitionen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG.
- 2erfülltTarifvertragliche Regelung der Arbeits- und WirtschaftsbedingungenLohn und Arbeitszeit werden durch einen Tarifvertrag geregelt.
- 3erfülltEigenverantwortliche Regelung ohne staatliche EinflussnahmeDie Koalitionen bestimmen den Inhalt selbst, ohne dass der Staat inhaltlich Einfluss nimmt.
1Eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband vereinbaren schriftlich, welche Gemälde aus ihren Sammlungen sie für eine gemeinsame öffentliche Ausstellung zur Landschaftsmalerei bereitstellen. Die Vereinbarung betrifft ausschließlich die Ausstellung und enthält keine Regelungen zu Beschäftigungsverhältnissen. 3Beide Seiten handeln den Inhalt selbst aus; staatliche Stellen machen ihnen keine inhaltlichen Vorgaben. Die Vereinbarung hält die geltenden gesetzlichen Anforderungen ein.
Trifft „Tarifautonomie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKoalitionen als TrägerGewerkschaft und Arbeitgeberverband sind Koalitionen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG.
- 2fehltTarifvertragliche Regelung der Arbeits- und WirtschaftsbedingungenDie Vereinbarung über eine Kunstausstellung regelt keine Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch einen Tarifvertrag.
- 3erfülltEigenverantwortliche Regelung ohne staatliche EinflussnahmeDie Beteiligten gestalten ihre Vereinbarung selbst, ohne staatliche Einflussnahme.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema