Definitionen
Subjektiver Fehlerbegriff
§ 434 BGB · ZivilrechtNach dem subjektiven Fehlerbegriff liegt ein Mangel einer Kaufsache vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Sache bei Gefahrübergang von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Maßgeblich ist insoweit die Beschaffenheitsvereinbarung; für die Mangelfreiheit insgesamt müssen nach geltendem Recht daneben die weiteren subjektiven Anforderungen, die objektiven Anforderungen und gegebenenfalls die Montageanforderungen erfüllt sein.
Für den subjektiven Vergleich zählt das Vereinbarte, nicht bloß das allgemein Übliche.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Bea bestellt bei einem Händler ein Fahrrad mit ausdrücklich vereinbarter kratzerfreier Lackierung. Als der Händler ihr das Fahrrad übergibt, hat der Lack am Rahmen bereits einen tiefen Kratzer.
Trifft „Subjektiver Fehlerbegriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbweichung von der vereinbarten BeschaffenheitDer vorhandene Kratzer widerspricht der vereinbarten Kratzerfreiheit.
- 2erfülltAbweichung bei GefahrübergangDer Kratzer besteht schon bei der Übergabe, mit der die Gefahr auf Bea übergeht.
Bea bestellt bei einem Händler ein Fahrrad mit ausdrücklich vereinbarter kratzerfreier Lackierung. Der Händler übergibt ihr das Fahrrad mit vollständig kratzerfreiem Lack. 1Drei Tage später stößt Bea beim Abstellen gegen eine Mauer und verursacht dadurch einen tiefen Kratzer im Lack.
Trifft „Subjektiver Fehlerbegriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbweichung von der vereinbarten BeschaffenheitDer später entstandene Kratzer weicht von der vereinbarten Kratzerfreiheit ab.
- 2fehltAbweichung bei GefahrübergangBei der Übergabe ist der Lack noch kratzerfrei; die Abweichung entsteht erst danach.
Typische Fehler
FehlerEine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit wird für unerheblich gehalten, weil die Sache gewöhnlich nutzbar ist.
RichtigAuch eine gewöhnlich nutzbare Sache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit verfehlt.
FehlerEine nachträglich entstandene Beschaffenheitsabweichung wird ohne Prüfung ihres Entstehungszeitpunkts als ursprünglicher Mangel behandelt.
RichtigDie Abweichung muss bereits bei Gefahrübergang bestehen; ein nachweislich erst später entstandener Schaden genügt dafür nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata