Definitionen
Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)
§ 275 Abs. 1 BGB · ZivilrechtSubjektive Unmöglichkeit (Unvermögen) liegt vor, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung auch durch Beschaffung oder mithilfe Dritter nicht erbringen kann, obwohl ein Dritter hierzu in der Lage wäre. Sie steht der objektiven Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB gleich und befreit den Schuldner ebenfalls von der Leistungspflicht.
Dass ein Dritter leisten könnte, erhält die Leistungspflicht des Schuldners nicht zwingend aufrecht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Händler H verkauft Käufer K ein bestimmtes Originalgemälde, das Sammlerin S gehört. Das Bild ist unbeschädigt und hängt bei S zu Hause. 1S will das Bild behalten und lehnt endgültig jede Herausgabe oder Veräußerung ab, auch wenn H andere Personen einschaltet.
Trifft „Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung für den Schuldner auch durch Beschaffung oder Hilfe Dritter nicht erbringbarH kann sich das Gemälde wegen der endgültigen Weigerung der Eigentümerin auch nicht über andere Personen beschaffen.
- 2erfülltLeistung für mindestens einen Dritten möglichS könnte als Eigentümerin und Besitzerin das vorhandene Gemälde an K übertragen.
2Händler H verkauft Käufer K ein bestimmtes Originalgemälde, das Sammlerin S gehört. Das Bild ist unbeschädigt und hängt bei S zu Hause. S bietet H an, ihm das Bild sofort für 500 Euro zu verkaufen und zu übergeben. H hat das Geld verfügbar.
Trifft „Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltLeistung für den Schuldner auch durch Beschaffung oder Hilfe Dritter nicht erbringbarH kann das Gemälde von S erwerben und anschließend an K übertragen.
- 2erfülltLeistung für mindestens einen Dritten möglichS könnte als Eigentümerin und Besitzerin das vorhandene Gemälde an K übertragen.
K kauft von H ein bestimmtes Originalgemälde, das sich in Hs Wohnung befindet. 1Noch vor der Übergabe verbrennt das Gemälde bei einem Brand vollständig. Es bleiben nur Asche und der Metallrahmen übrig.
Trifft „Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung für den Schuldner auch durch Beschaffung oder Hilfe Dritter nicht erbringbarH kann das zerstörte Original weder selbst noch durch Beschaffung oder mithilfe Dritter liefern.
- 2fehltLeistung für mindestens einen Dritten möglichAuch ein Dritter kann das vollständig zerstörte Original nicht mehr liefern.
Typische Fehler
FehlerDie fehlende Fähigkeit zur eigenhändigen Leistung wird als ausreichend angesehen, obwohl ein verfügbarer Helfer die Leistung für den Schuldner erbringen könnte.
RichtigAuch die Möglichkeit, die Leistung durch Beschaffung oder mithilfe Dritter zu bewirken, muss ausgeschlossen sein.
FehlerDer Wegfall der Leistungspflicht wird davon abhängig gemacht, dass der Schuldner eine Einrede erhebt.
RichtigDer Leistungsanspruch entfällt im Umfang der Unmöglichkeit automatisch; der Schuldner muss sich nicht erst darauf berufen.
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2 Schemata