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Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)

§ 275 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen) liegt vor, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung auch durch Beschaffung oder mithilfe Dritter nicht erbringen kann, obwohl ein Dritter hierzu in der Lage wäre. Sie steht der objektiven Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB gleich und befreit den Schuldner ebenfalls von der Leistungspflicht.

Merksatz

Dass ein Dritter leisten könnte, erhält die Leistungspflicht des Schuldners nicht zwingend aufrecht.

Wer kann die Leistung noch erbringen?Links bleibt die Leistung für mindestens einen Dritten möglich. Rechts kann niemand mehr leisten. Die Rechtsfolge ist in beiden Fällen gleich.
Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)
Objektive Unmöglichkeit
Schuldner
Kann auch durch Beschaffung oder Hilfe Dritter nicht leisten.
Kann nicht leisten.
Dritte
Mindestens ein Dritter könnte leisten.
Auch kein Dritter könnte leisten.
Leistungsanspruch
Entfällt im Umfang der Unmöglichkeit.
Entfällt im Umfang der Unmöglichkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Händler H verkauft Käufer K ein bestimmtes Originalgemälde, das Sammlerin S gehört. Das Bild ist unbeschädigt und hängt bei S zu Hause. 1S will das Bild behalten und lehnt endgültig jede Herausgabe oder Veräußerung ab, auch wenn H andere Personen einschaltet.

Trifft „Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)“ hier zu?

„Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung für den Schuldner auch durch Beschaffung oder Hilfe Dritter nicht erbringbar
    H kann sich das Gemälde wegen der endgültigen Weigerung der Eigentümerin auch nicht über andere Personen beschaffen.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung für mindestens einen Dritten möglich
    S könnte als Eigentümerin und Besitzerin das vorhandene Gemälde an K übertragen.
    erfüllt
BFall B

2Händler H verkauft Käufer K ein bestimmtes Originalgemälde, das Sammlerin S gehört. Das Bild ist unbeschädigt und hängt bei S zu Hause. S bietet H an, ihm das Bild sofort für 500 Euro zu verkaufen und zu übergeben. H hat das Geld verfügbar.

Trifft „Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)“ hier zu?

„Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Leistung für den Schuldner auch durch Beschaffung oder Hilfe Dritter nicht erbringbar

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung für den Schuldner auch durch Beschaffung oder Hilfe Dritter nicht erbringbar
    H kann das Gemälde von S erwerben und anschließend an K übertragen.
    fehlt
  2. 2
    Leistung für mindestens einen Dritten möglich
    S könnte als Eigentümerin und Besitzerin das vorhandene Gemälde an K übertragen.
    erfüllt
CFall CAbgrenzung zu Objektive Unmöglichkeit

K kauft von H ein bestimmtes Originalgemälde, das sich in Hs Wohnung befindet. 1Noch vor der Übergabe verbrennt das Gemälde bei einem Brand vollständig. Es bleiben nur Asche und der Metallrahmen übrig.

Trifft „Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)“ hier zu?

„Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Leistung für mindestens einen Dritten möglich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung für den Schuldner auch durch Beschaffung oder Hilfe Dritter nicht erbringbar
    H kann das zerstörte Original weder selbst noch durch Beschaffung oder mithilfe Dritter liefern.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung für mindestens einen Dritten möglich
    Auch ein Dritter kann das vollständig zerstörte Original nicht mehr liefern.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie fehlende Fähigkeit zur eigenhändigen Leistung wird als ausreichend angesehen, obwohl ein verfügbarer Helfer die Leistung für den Schuldner erbringen könnte.

RichtigAuch die Möglichkeit, die Leistung durch Beschaffung oder mithilfe Dritter zu bewirken, muss ausgeschlossen sein.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Wegfall der Leistungspflicht wird davon abhängig gemacht, dass der Schuldner eine Einrede erhebt.

RichtigDer Leistungsanspruch entfällt im Umfang der Unmöglichkeit automatisch; der Schuldner muss sich nicht erst darauf berufen.

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