Definitionen
Subsidiärer Schutz
Art. 3 Nr. 6 VO (EU) 2024/1347 · Öffentliches RechtSubsidiärer Schutz wird einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gewährt, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, aber stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, nämlich die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson durch willkürliche Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts, und der den Schutz seines Herkunftslandes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Gefahr nicht in Anspruch nehmen will. Erforderlich sind außerdem das Fehlen einer internen Schutzalternative nach Art. 8 der Verordnung (EU) 2024/1347 und das Fehlen von Ausschlussgründen nach Art. 17 der Verordnung (EU) 2024/1347.
Die Schwere einer Gefahr allein genügt nicht; sie muss einer der festgelegten Schadensarten entsprechen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nadir stammt aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, lebt inzwischen hier und wird in seinem Herkunftsland wegen des Diebstahls eines Brotes gesucht. Verlässliche aktuelle Berichte und eine gegen ihn gerichtete schriftliche Drohung der Polizei belegen, dass die Ermittler ihn zur Erzwingung eines Geständnisses mit Stromschlägen foltern werden. Die Polizei sucht ihn im ganzen Land; Gerichte und andere Stellen verweigern ihm jeden Schutz vor den überall angewandten Foltermethoden. Außer diesem Diebstahl hat er keine Straftaten begangen oder unterstützt, keine Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verübt oder unterstützt und gefährdet weder die Allgemeinheit noch die staatliche Sicherheit.
Trifft „Subsidiärer Schutz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDrittstaatsangehöriger oder StaatenloserNadir ist Drittstaatsangehöriger.
- 2erfülltKeine FlüchtlingseigenschaftDie drohende Folter knüpft an den Diebstahl an, nicht an Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder eine soziale Gruppe.
- 3erfülltStichhaltig begründete Gefahr eines erfassten ernsthaften SchadensDie Berichte und die persönliche Drohung belegen eine ihm drohende Folter.
- 4erfülltFehlender oder gefahrbedingt abgelehnter Schutz des HerkunftslandesGegen die drohende Polizeifolter kann Nadir keinen Schutz seines Herkunftslandes erhalten.
- 5erfülltKeine interne SchutzalternativeDie Folter droht von der staatlichen Polizei im ganzen Land, sodass kein sicherer Landesteil offensteht.
- 6erfülltKeine AusschlussgründeDer einfache Diebstahl eines Brotes ist keine schwere Straftat; andere Ausschlussgründe sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Nadir stammt aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, lebt inzwischen hier und hat in seinem Herkunftsland einen Nachbarn absichtlich getötet, um an dessen Geld zu kommen. Verlässliche aktuelle Berichte und eine gegen ihn gerichtete schriftliche Drohung der Polizei belegen, dass die Ermittler ihn zur Erzwingung eines Geständnisses mit Stromschlägen foltern werden. Die Polizei sucht ihn im ganzen Land; Gerichte und andere Stellen verweigern ihm jeden Schutz vor den überall angewandten Foltermethoden.
Trifft „Subsidiärer Schutz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDrittstaatsangehöriger oder StaatenloserNadir ist Drittstaatsangehöriger.
- 2erfülltKeine FlüchtlingseigenschaftDie drohende Folter knüpft an die Tat an, nicht an Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder eine soziale Gruppe.
- 3erfülltStichhaltig begründete Gefahr eines erfassten ernsthaften SchadensDie Berichte und die persönliche Drohung belegen eine ihm drohende Folter.
- 4erfülltFehlender oder gefahrbedingt abgelehnter Schutz des HerkunftslandesGegen die drohende Polizeifolter kann Nadir keinen Schutz seines Herkunftslandes erhalten.
- 5erfülltKeine interne SchutzalternativeDie Folter droht von der staatlichen Polizei im ganzen Land, sodass kein sicherer Landesteil offensteht.
- 6fehltKeine AusschlussgründeDie vorsätzliche Tötung des Nachbarn ist eine schwere Straftat und begründet einen Ausschluss nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2024/1347.
Typische Fehler
FehlerDie Prüfung endet bei der Gefahr am bisherigen Wohnort, ohne eine interne Schutzalternative zu prüfen.
RichtigGeht der Schaden nicht vom Staat aus, ist eine interne Schutzalternative zusätzlich zu prüfen; besteht sie, scheidet die Zuerkennung aus.
FehlerBei drohender Folter werden Ausschlussgründe nicht mehr geprüft.
RichtigDie Ausschlussgründe nach Art. 17 der Verordnung (EU) 2024/1347 bleiben auch bei drohender Folter zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema