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Subjektives Recht

§ 42 Abs. 2 VwGO · Öffentliches Recht

Ein subjektives Recht ist eine dem Einzelnen durch eine Rechtsnorm verliehene, rechtlich geschützte Willensmacht oder Interessenposition. Es kann insbesondere dazu berechtigen, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen. Im öffentlichen Recht setzt es voraus, dass die Norm zumindest auch dem Schutz individueller Interessen zu dienen bestimmt ist und der Einzelne zum geschützten Personenkreis gehört (sog. Schutznormtheorie).

Merksatz

Entscheidend ist der Schutz gerade des Betroffenen, nicht nur der Schutz beliebiger Einzelner.

Subjektives oder objektives Recht?Objektives Recht bezeichnet die geltenden Rechtsnormen. Subjektive Rechte sind geschützte Positionen, die daraus für Einzelne entstehen.
Subjektives Recht
Objektives Recht
Bezug
Geschützte Position eines Einzelnen
Gesamtheit der geltenden Rechtsnormen
Individualschutz
Im öffentlichen Recht erforderlich
Nicht bei jeder Norm erforderlich

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Lackfabrik benötigt für ihren Betrieb eine behördliche Erlaubnis. Für solche Anlagen verlangt das Gesetz den Schutz der Nachbarschaft vor Gesundheitsgefahren. Anna wohnt direkt neben der Fabrik, und deren Dämpfe machen sie krank. Sie verlangt von der zuständigen Behörde eine Entscheidung darüber, wie sie vor diesen Dämpfen geschützt wird.

Trifft „Subjektives Recht“ hier zu?

„Subjektives Recht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsnorm als Grundlage
    Die gesetzliche Schutzpflicht für den Anlagenbetrieb bildet die normative Grundlage.
    erfüllt
  2. 2
    Zumindest auch individualschützender Normzweck
    Die Schutzpflicht dient auch der Gesundheit der einzelnen Menschen in der Nachbarschaft.
    erfüllt
  3. 3
    Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis
    Anna gehört als gesundheitlich betroffene Nachbarin zum geschützten Personenkreis.
    erfüllt
BFall B

Eine Lackfabrik benötigt für ihren Betrieb eine behördliche Erlaubnis. Für solche Anlagen verlangt das Gesetz den Schutz der Nachbarschaft vor Gesundheitsgefahren. Ben lebt 100 Kilometer entfernt, besitzt in der Umgebung der Fabrik kein Grundstück und hält sich dort nie auf. Er verlangt von der zuständigen Behörde eine Entscheidung darüber, wie die Nachbarschaft vor den Dämpfen der Fabrik geschützt wird.

Trifft „Subjektives Recht“ hier zu?

„Subjektives Recht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsnorm als Grundlage
    Auch hier besteht eine gesetzliche Schutzpflicht für den Anlagenbetrieb.
    erfüllt
  2. 2
    Zumindest auch individualschützender Normzweck
    Die Schutzpflicht dient den individuellen Interessen der Menschen in der Nachbarschaft.
    erfüllt
  3. 3
    Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis
    Ben gehört mangels räumlicher oder persönlicher Betroffenheit nicht zur geschützten Nachbarschaft.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerBereits bei der Klagebefugnis wird abschließend geprüft, ob ein subjektives Recht tatsächlich verletzt wurde.

RichtigFür die Klagebefugnis genügt grundsätzlich die Möglichkeit einer Verletzung eigener Rechte; die tatsächliche Rechtsverletzung wird in der Begründetheit geprüft.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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