Definitionen
Subjektives Recht
§ 42 Abs. 2 VwGO · Öffentliches RechtEin subjektives Recht ist eine dem Einzelnen durch eine Rechtsnorm verliehene, rechtlich geschützte Willensmacht oder Interessenposition. Es kann insbesondere dazu berechtigen, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen. Im öffentlichen Recht setzt es voraus, dass die Norm zumindest auch dem Schutz individueller Interessen zu dienen bestimmt ist und der Einzelne zum geschützten Personenkreis gehört (sog. Schutznormtheorie).
Entscheidend ist der Schutz gerade des Betroffenen, nicht nur der Schutz beliebiger Einzelner.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Lackfabrik benötigt für ihren Betrieb eine behördliche Erlaubnis. Für solche Anlagen verlangt das Gesetz den Schutz der Nachbarschaft vor Gesundheitsgefahren. Anna wohnt direkt neben der Fabrik, und deren Dämpfe machen sie krank. Sie verlangt von der zuständigen Behörde eine Entscheidung darüber, wie sie vor diesen Dämpfen geschützt wird.
Trifft „Subjektives Recht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsnorm als GrundlageDie gesetzliche Schutzpflicht für den Anlagenbetrieb bildet die normative Grundlage.
- 2erfülltZumindest auch individualschützender NormzweckDie Schutzpflicht dient auch der Gesundheit der einzelnen Menschen in der Nachbarschaft.
- 3erfülltZugehörigkeit zum geschützten PersonenkreisAnna gehört als gesundheitlich betroffene Nachbarin zum geschützten Personenkreis.
Eine Lackfabrik benötigt für ihren Betrieb eine behördliche Erlaubnis. Für solche Anlagen verlangt das Gesetz den Schutz der Nachbarschaft vor Gesundheitsgefahren. Ben lebt 100 Kilometer entfernt, besitzt in der Umgebung der Fabrik kein Grundstück und hält sich dort nie auf. Er verlangt von der zuständigen Behörde eine Entscheidung darüber, wie die Nachbarschaft vor den Dämpfen der Fabrik geschützt wird.
Trifft „Subjektives Recht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsnorm als GrundlageAuch hier besteht eine gesetzliche Schutzpflicht für den Anlagenbetrieb.
- 2erfülltZumindest auch individualschützender NormzweckDie Schutzpflicht dient den individuellen Interessen der Menschen in der Nachbarschaft.
- 3fehltZugehörigkeit zum geschützten PersonenkreisBen gehört mangels räumlicher oder persönlicher Betroffenheit nicht zur geschützten Nachbarschaft.
Typische Fehler
FehlerBereits bei der Klagebefugnis wird abschließend geprüft, ob ein subjektives Recht tatsächlich verletzt wurde.
RichtigFür die Klagebefugnis genügt grundsätzlich die Möglichkeit einer Verletzung eigener Rechte; die tatsächliche Rechtsverletzung wird in der Begründetheit geprüft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema