Definitionen
Subjektives öffentliches Recht
§ 42 Abs. 2 VwGO · Öffentliches RechtEin subjektives öffentliches Recht ist die dem Einzelnen durch eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts verliehene, gerichtlich durchsetzbare Rechtsmacht, vom Staat ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen, sofern die Norm zumindest auch dem Schutz seiner Individualinteressen zu dienen bestimmt ist (sog. Schutznormtheorie).
Entscheidend ist, ob eine öffentlich-rechtliche Norm gerade auch die Interessen des Einzelnen schützen soll.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea bittet ein Bundesministerium um Auskunft darüber, wie viele Kugelschreiber es im Vorjahr gekauft hat. Die Zahl steht in einer dort gespeicherten Einkaufsliste, die keine Angaben über Personen und keine vertraulichen Geschäftsdaten enthält.
Trifft „Subjektives öffentliches Recht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsgrundlage im öffentlichen RechtDer Zugang zu diesen amtlichen Informationen richtet sich nach dem öffentlich-rechtlichen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.
- 2erfülltGerichtlich durchsetzbare RechtsmachtLea kann ihren Informationszugangsanspruch aus § 1 Abs. 1 IFG vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen.
- 3erfülltVerlangen nach bestimmtem staatlichem VerhaltenLea verlangt vom Ministerium die Mitteilung einer bestimmten Information.
- 4erfülltSchutz eigener Individualinteressen durch die Norm§ 1 Abs. 1 IFG schützt das eigene Interesse der antragstellenden Person am Informationszugang.
4Lea kauft von einem Bundesministerium einen gebrauchten Bürostuhl für ihre Wohnung und bezahlt den vereinbarten Preis. 3Als Übergabetermin wird der nächste Tag vereinbart. 2Eine Woche später hat das Ministerium ihr den Stuhl noch nicht ausgehändigt.
Trifft „Subjektives öffentliches Recht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltRechtsgrundlage im öffentlichen RechtDer Anspruch auf Übergabe beruht auf dem privatrechtlichen Kaufvertrag und § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB.
- 2erfülltGerichtlich durchsetzbare RechtsmachtLea kann ihren fälligen Anspruch auf Übergabe vor dem Zivilgericht einklagen.
- 3erfülltVerlangen nach bestimmtem staatlichem VerhaltenLea kann vom Ministerium die vereinbarte Übergabe des Stuhls verlangen.
- 4erfülltSchutz eigener Individualinteressen durch die Norm§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB schützt Leas eigenes Interesse an der versprochenen Gegenleistung.
Typische Fehler
FehlerJeder Anspruch gegen den Staat wird als subjektives öffentliches Recht eingeordnet.
RichtigAuch gegenüber dem Staat können privatrechtliche Ansprüche bestehen; erforderlich ist eine öffentlich-rechtliche Grundlage.
FehlerBereits für die Klagebefugnis wird der Nachweis einer tatsächlichen Verletzung eigener Rechte verlangt.
RichtigFür die Klagebefugnis genügt grundsätzlich die Möglichkeit einer Verletzung eigener Rechte; die tatsächliche Verletzung wird in der Begründetheit geprüft.
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