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Stundung

§ 271 BGB · Zivilrecht

Stundung ist die rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, durch die der Fälligkeitszeitpunkt einer bereits entstandenen Forderung auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben wird, sodass der Schuldner bis zum neuen Fälligkeitstermin nicht in Verzug geraten kann.

Merksatz

Aufgeschoben wird die Fälligkeit, nicht das Bestehen der Forderung.

Wann muss die Forderung erfüllt werden?Beispiel A: Die Parteien einigen sich vor dem bisherigen Zahlungstag auf einen späteren Termin.
  1. 1. September
    Vereinbarung
    Anna und Ben vereinbaren einen späteren Zahlungstag.
  2. 15. September
    Bisheriger Zahlungstag
    An diesem Tag sollte die Zahlung ursprünglich fällig werden.
  3. 15. Oktober
    Neuer Zahlungstag
    Erst jetzt muss Anna zahlen.
  1. Vereinbarung Anna und Ben vereinbaren einen späteren Zahlungstag.
  2. Bisheriger Zahlungstag An diesem Tag sollte die Zahlung ursprünglich fällig werden.
  3. Neuer Zahlungstag Erst jetzt muss Anna zahlen.
Verschiebung der Fälligkeit

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna schuldet Ben 800 Euro für ein bereits übergebenes Fahrrad. Beide haben als Zahlungstag den 15. September vereinbart. Am 1. September vereinbaren sie, dass Anna stattdessen erst am 15. Oktober zahlen muss.

Trifft „Stundung“ hier zu?

„Stundung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner
    Anna und Ben einigen sich als Schuldnerin und Gläubiger auf die Änderung.
    erfüllt
  2. 2
    Bereits entstandene Forderung
    Bens Kaufpreisforderung besteht bereits vor der neuen Vereinbarung.
    erfüllt
  3. 3
    Verschiebung der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt
    Der neue Zahlungstag liegt nach dem ursprünglich vereinbarten Termin.
    erfüllt
BFall B

2Anna schuldet Ben 800 Euro für ein bereits übergebenes Fahrrad. Beide haben als Zahlungstag den 15. September vereinbart. 1Am 1. September vereinbaren sie, dass Anna stattdessen schon am 10. September zahlen muss.

Trifft „Stundung“ hier zu?

„Stundung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verschiebung der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner
    Anna und Ben einigen sich als Schuldnerin und Gläubiger auf die Änderung.
    erfüllt
  2. 2
    Bereits entstandene Forderung
    Bens Kaufpreisforderung besteht bereits vor der neuen Vereinbarung.
    erfüllt
  3. 3
    Verschiebung der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt
    Die Fälligkeit wird vom 15. auf den 10. September vorverlegt, nicht hinausgeschoben.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die einseitige Bitte des Schuldners um einen späteren Zahlungstermin wird als ausreichend angesehen.

RichtigErforderlich ist eine Einigung mit dem Gläubiger über den späteren Fälligkeitstermin.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Leistung vor dem neuen Fälligkeitstermin wird generell für unzulässig gehalten.

RichtigDer Schuldner darf grundsätzlich auch vor dem neuen Fälligkeitstermin leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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