Definitionen
Stundung
§ 271 BGB · ZivilrechtStundung ist die rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, durch die der Fälligkeitszeitpunkt einer bereits entstandenen Forderung auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben wird, sodass der Schuldner bis zum neuen Fälligkeitstermin nicht in Verzug geraten kann.
Aufgeschoben wird die Fälligkeit, nicht das Bestehen der Forderung.
- 1. SeptemberVereinbarungAnna und Ben vereinbaren einen späteren Zahlungstag.
- 15. SeptemberBisheriger ZahlungstagAn diesem Tag sollte die Zahlung ursprünglich fällig werden.
- 15. OktoberNeuer ZahlungstagErst jetzt muss Anna zahlen.
- Vereinbarung Anna und Ben vereinbaren einen späteren Zahlungstag.
- Bisheriger Zahlungstag An diesem Tag sollte die Zahlung ursprünglich fällig werden.
- Neuer Zahlungstag Erst jetzt muss Anna zahlen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna schuldet Ben 800 Euro für ein bereits übergebenes Fahrrad. Beide haben als Zahlungstag den 15. September vereinbart. Am 1. September vereinbaren sie, dass Anna stattdessen erst am 15. Oktober zahlen muss.
Trifft „Stundung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVereinbarung zwischen Gläubiger und SchuldnerAnna und Ben einigen sich als Schuldnerin und Gläubiger auf die Änderung.
- 2erfülltBereits entstandene ForderungBens Kaufpreisforderung besteht bereits vor der neuen Vereinbarung.
- 3erfülltVerschiebung der Fälligkeit auf einen späteren ZeitpunktDer neue Zahlungstag liegt nach dem ursprünglich vereinbarten Termin.
2Anna schuldet Ben 800 Euro für ein bereits übergebenes Fahrrad. Beide haben als Zahlungstag den 15. September vereinbart. 1Am 1. September vereinbaren sie, dass Anna stattdessen schon am 10. September zahlen muss.
Trifft „Stundung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVereinbarung zwischen Gläubiger und SchuldnerAnna und Ben einigen sich als Schuldnerin und Gläubiger auf die Änderung.
- 2erfülltBereits entstandene ForderungBens Kaufpreisforderung besteht bereits vor der neuen Vereinbarung.
- 3fehltVerschiebung der Fälligkeit auf einen späteren ZeitpunktDie Fälligkeit wird vom 15. auf den 10. September vorverlegt, nicht hinausgeschoben.
Typische Fehler
FehlerSchon die einseitige Bitte des Schuldners um einen späteren Zahlungstermin wird als ausreichend angesehen.
RichtigErforderlich ist eine Einigung mit dem Gläubiger über den späteren Fälligkeitstermin.
FehlerEine Leistung vor dem neuen Fälligkeitstermin wird generell für unzulässig gehalten.
RichtigDer Schuldner darf grundsätzlich auch vor dem neuen Fälligkeitstermin leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata