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Subjektive Berufszulassungsvoraussetzung

Art. 12 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Subjektive Berufszulassungsvoraussetzungen sind Anforderungen an die persönliche Qualifikation oder Eignung des Berufsbewerbers selbst (z.B. Ausbildungsabschlüsse, Prüfungen oder Zuverlässigkeit), die dieser durch eigene Anstrengung grundsätzlich erfüllen kann und die den Zugang zu einem Beruf regeln. Sie stellen einen Eingriff in die Berufsfreiheit dar, der nach der Drei-Stufen-Lehre des Bundesverfassungsgerichts nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt werden kann.

Merksatz

Für persönliche Zugangshürden reichen bloß vernünftige Gemeinwohlerwägungen nicht aus.

Welche Zugangshürde knüpft an die Person an?Beide Voraussetzungen betreffen den Berufszugang. Sie unterscheiden sich im Bezug zur Person und in den Anforderungen an ihre Rechtfertigung.
Subjektive Berufszulassungsvoraussetzung
Objektive Berufszulassungsvoraussetzung
Anknüpfungspunkt
Persönliche Qualifikation oder Eignung
Umstände außerhalb der Person
Rechtfertigung
Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit
Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea ist Deutsche und möchte als Ärztin arbeiten. Die Behörde verlangt für die notwendige Erlaubnis ein abgeschlossenes Medizinstudium und eine bestandene ärztliche Prüfung.

Trifft „Subjektive Berufszulassungsvoraussetzung“ hier zu?

„Subjektive Berufszulassungsvoraussetzung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anforderung an persönliche Qualifikation oder Eignung
    Studium und Prüfung belegen Leas persönliche fachliche Qualifikation.
    erfüllt
  2. 2
    Regelung des Berufszugangs
    Die Qualifikationsnachweise sind Voraussetzung für die Erlaubnis zur Aufnahme des Arztberufs.
    erfüllt
BFall B

Lea ist Deutsche und möchte ein Taxiunternehmen eröffnen. 2Die Behörde macht die erforderliche Erlaubnis davon abhängig, dass der örtliche Taxiverkehr trotz zusätzlicher Anbieter weiter zuverlässig funktionieren kann.

Trifft „Subjektive Berufszulassungsvoraussetzung“ hier zu?

„Subjektive Berufszulassungsvoraussetzung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Anforderung an persönliche Qualifikation oder Eignung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anforderung an persönliche Qualifikation oder Eignung
    Die geprüfte Anforderung betrifft die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes, nicht Leas persönliche Eignung.
    fehlt
  2. 2
    Regelung des Berufszugangs
    Die Anforderung entscheidet darüber, ob Lea das Taxiunternehmen eröffnen darf.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine subjektive Berufszulassungsvoraussetzung wird bereits mit vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt.

RichtigSie muss dem Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts dienen und verhältnismäßig sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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