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Subjektive Beweislast (Beweisführungslast)

Zivilrecht

Die subjektive Beweislast (Beweisführungslast) bezeichnet die prozessuale Last einer Partei, im konkreten Rechtsstreit Beweis für eine bestimmte Tatsache anzutreten und zu führen, um eine für sie ungünstige Entscheidung abzuwenden. Sie richtet sich grundsätzlich nach der objektiven Beweislast und kann im Laufe des Prozesses wechseln, wenn das Gericht eine Tatsache bereits für bewiesen hält und die andere Partei diese Überzeugung durch Gegenbeweis erschüttern muss. Die objektive Beweislast bleibt dabei unverändert.

Merksatz

Eine Partei kann Gegenbeweis führen müssen, obwohl die objektive Beweislast bei ihrem Gegner liegt.

Wer führt Beweis, wer trägt das Risiko?Links steht der aktuelle Beweisbedarf, rechts das Risiko, wenn eine entscheidende Tatsache ungeklärt bleibt.
Subjektive Beweislast
Objektive Beweislast
Leitfrage
Wer muss Beweis antreten und führen?
Wer trägt das Risiko der Unaufklärbarkeit?
Bedeutung
Bestimmt den nötigen Beweiseinsatz einer Partei.
Bestimmt, zu wessen Nachteil eine erhebliche Tatsache ungeklärt bleibt.
Wechsel im Prozess
Kann nach dem erreichten Beweisstand wechseln.
Bleibt bei einem bloßen Wechsel der Beweisführungslast unverändert.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara fordert vor Gericht von Leon die Rückzahlung von 1.000 Euro aus einem privaten Darlehen, dessen Rückzahlungstermin verstrichen ist. Leon bestreitet nur die von Mara behauptete Bargeldübergabe bei einem gemeinsamen Treffen. 3Das Gericht ist nach der bisherigen Beweisaufnahme von dieser Geldübergabe nicht überzeugt. 2Mara benennt eine weitere Teilnehmerin des Treffens als Zeugin für die Geldübergabe.

Trifft „Subjektive Beweislast (Beweisführungslast)“ hier zu?

„Subjektive Beweislast (Beweisführungslast)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Partei in einem konkreten Rechtsstreit
    Mara ist Klägerin in einem laufenden Zivilprozess.
    erfüllt
  2. 2
    Beweisantritt und Beweisführung zu einer bestimmten Tatsache
    Die angebotene Zeugenaussage soll die behauptete Auszahlung des Darlehens beweisen.
    erfüllt
  3. 3
    Notwendigkeit zur Abwendung einer ungünstigen Entscheidung
    Bleibt die Auszahlung unbewiesen, wird Maras Rückzahlungsklage abgewiesen.
    erfüllt
BFall B

1Mara fordert vor Gericht von Leon die Rückzahlung von 1.000 Euro aus einem privaten Darlehen, dessen Rückzahlungstermin verstrichen ist. Leon bestreitet nur die von Mara behauptete Bargeldübergabe bei einem gemeinsamen Treffen. Das Gericht ist nach der bisherigen Beweisaufnahme von dieser Geldübergabe nicht überzeugt. 2Leon benennt einen weiteren Teilnehmer des Treffens als Zeugen dafür, dass Mara ihm dort kein Geld übergeben hat.

Trifft „Subjektive Beweislast (Beweisführungslast)“ hier zu?

„Subjektive Beweislast (Beweisführungslast)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Notwendigkeit zur Abwendung einer ungünstigen Entscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Partei in einem konkreten Rechtsstreit
    Leon ist Beklagter in einem laufenden Zivilprozess.
    erfüllt
  2. 2
    Beweisantritt und Beweisführung zu einer bestimmten Tatsache
    Leon bietet einen Zeugen zum Beweis der unterbliebenen Geldübergabe an.
    erfüllt
  3. 3
    Notwendigkeit zur Abwendung einer ungünstigen Entscheidung
    Solange die von Mara zu beweisende Auszahlung ungeklärt bleibt, muss Leon keinen Gegenbeweis führen, um eine Verurteilung abzuwenden.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die fehlende Überzeugung des Gerichts wird als Grund angesehen, die Beweisführungslast auf die andere Partei zu verlagern.

RichtigBeim beschriebenen Wechsel zum Gegenbeweis ist das Gericht bereits überzeugt; die andere Partei muss diese Überzeugung erschüttern.

Rechtsfolge falsch

FehlerFür einen erfolgreichen Gegenbeweis wird der volle Beweis des Gegenteils verlangt.

RichtigBeim Gegenbeweis genügt es, die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache zu erschüttern.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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