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Subdelegation

Art. 80 I 4 GG · Öffentliches Recht

Subdelegation bezeichnet die Weiterübertragung einer durch Gesetz auf die Bundesregierung, einen Bundesminister oder eine Landesregierung delegierten Verordnungsgebungskompetenz auf eine andere staatliche Stelle; sie ist nur zulässig, wenn das ermächtigende Gesetz dies ausdrücklich gestattet und die Weiterübertragung durch Rechtsverordnung erfolgt.

Merksatz

Die gesetzliche Erlaubnis ermöglicht die Weitergabe, ersetzt aber nicht die dafür notwendige Rechtsverordnung.

Delegation oder Subdelegation?Links steht die Weitergabe einer bestehenden Ermächtigung, rechts deren erstmalige gesetzliche Erteilung.
Subdelegation
Delegation durch Gesetz
Übertragende Stelle
Bereits gesetzlich ermächtigter Verordnungsgeber
Gesetzgeber
Rechtsform
Rechtsverordnung
Gesetz

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Bundesgesetz ermächtigt die Bundesregierung, durch Verordnung technische Sicherheitsanforderungen für Haushaltsgeräte festzulegen. 3Es erlaubt ausdrücklich, diese Befugnis auf den Bundesminister für Wirtschaft zu übertragen. 4Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung, 2nach der künftig der Bundesminister für Wirtschaft die Sicherheitsanforderungen festlegen soll.

Trifft „Subdelegation“ hier zu?

„Subdelegation“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich erteilte Verordnungsgebungskompetenz
    Die Bundesregierung hat ihre Befugnis zum Verordnungserlass durch ein Gesetz erhalten.
    erfüllt
  2. 2
    Weiterübertragung auf eine andere staatliche Stelle
    Die Befugnis soll von der Bundesregierung auf einen Bundesminister übergehen.
    erfüllt
  3. 3
    Ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis zur Weiterübertragung
    Das ermächtigende Gesetz gestattet die Weitergabe ausdrücklich.
    erfüllt
  4. 4
    Weiterübertragung durch Rechtsverordnung
    Die Bundesregierung verwendet für die Weitergabe die vorgeschriebene Rechtsform.
    erfüllt
BFall B

1Ein Bundesgesetz ermächtigt die Bundesregierung, durch Verordnung technische Sicherheitsanforderungen für Haushaltsgeräte festzulegen. Das Gesetz enthält keine Erlaubnis zur Weitergabe dieser Befugnis. 4Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung, 2nach der künftig der Bundesminister für Wirtschaft die Sicherheitsanforderungen festlegen soll.

Trifft „Subdelegation“ hier zu?

„Subdelegation“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis zur Weiterübertragung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich erteilte Verordnungsgebungskompetenz
    Die Bundesregierung besitzt eine gesetzlich erteilte Befugnis zum Verordnungserlass.
    erfüllt
  2. 2
    Weiterübertragung auf eine andere staatliche Stelle
    Gegenstand der Verordnung ist die Weitergabe an einen anderen staatlichen Verordnungsgeber.
    erfüllt
  3. 3
    Ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis zur Weiterübertragung
    Das Gesetz erlaubt die Weitergabe der Befugnis nicht.
    fehlt
  4. 4
    Weiterübertragung durch Rechtsverordnung
    Für die beabsichtigte Weitergabe wird die vorgeschriebene Rechtsform verwendet.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer weitere Verordnungsgeber dürfe den Umfang seiner Befugnis unabhängig vom ermächtigenden Gesetz festlegen.

RichtigAuch der weitere Verordnungsgeber muss innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Regelungsrahmens bleiben.

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