Definitionen
Subjektiv-objektive Theorie
§ 22 StGB · StrafrechtNach der subjektiv-objektiven Theorie liegt ein unmittelbares Ansetzen vor, wenn der Täter nach seinem Tatplan ('subjektives Element') eine Handlung vornimmt, die nach seiner Vorstellung bei ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenschritte in die Tatbestandsverwirklichung einmündet ('objektives Element').
Die Tatnähe wird anhand der Tätervorstellung beurteilt, nicht allein nach dem tatsächlichen Geschehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton will Ben töten und hält seine tatsächlich ungeladene Pistole für schussbereit. Als Ben direkt vor ihm steht, richtet Anton die Pistole auf dessen Brust und legt den Finger an den Abzug. Nach seinem Plan soll sofort der tödliche Schuss fallen. Bevor Anton abdrücken kann, nimmt ihm eine Polizistin die Pistole weg.
Trifft „Subjektiv-objektive Theorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatplan des TätersAntons Plan ist auf die Tötung Bens mit einer vermeintlich schussbereiten Pistole gerichtet.
- 2erfülltVornahme einer HandlungAnton handelt, indem er die Pistole auf Ben richtet und den Finger an den Abzug legt.
- 3erfülltTatbestandsverwirklichung ohne wesentliche Zwischenschritte nach TätervorstellungAus Antons Sicht fehlt nur noch das Abdrücken; dass die Pistole tatsächlich ungeladen ist, hindert das unmittelbare Ansetzen nicht.
1Anton will Ben am Abend erschießen. 2Am Morgen lädt er zu Hause seine Pistole und legt sie in eine Schublade. Nach seinem Plan muss er am Abend noch mit dem Auto zu Bens Wohnung fahren, Ben aus dem Haus locken und die Pistole auf ihn richten.
Trifft „Subjektiv-objektive Theorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatplan des TätersAnton hat einen auf die Tötung Bens gerichteten Tatplan.
- 2erfülltVornahme einer HandlungAnton hat mit dem Laden und Weglegen der Pistole bereits gehandelt.
- 3fehltTatbestandsverwirklichung ohne wesentliche Zwischenschritte nach TätervorstellungNach Antons Plan stehen mit der Fahrt und dem Herauslocken Bens noch wesentliche Zwischenschritte vor dem Schuss aus.
Typische Fehler
FehlerEin fester Tatentschluss und irgendeine Vorbereitungshandlung werden bereits als Versuchsbeginn behandelt.
RichtigDie Handlung muss nach der Tätervorstellung ohne wesentliche Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata