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Subjektiv-objektive Theorie

§ 22 StGB · Strafrecht

Nach der subjektiv-objektiven Theorie liegt ein unmittelbares Ansetzen vor, wenn der Täter nach seinem Tatplan ('subjektives Element') eine Handlung vornimmt, die nach seiner Vorstellung bei ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenschritte in die Tatbestandsverwirklichung einmündet ('objektives Element').

Merksatz

Die Tatnähe wird anhand der Tätervorstellung beurteilt, nicht allein nach dem tatsächlichen Geschehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anton will Ben töten und hält seine tatsächlich ungeladene Pistole für schussbereit. Als Ben direkt vor ihm steht, richtet Anton die Pistole auf dessen Brust und legt den Finger an den Abzug. Nach seinem Plan soll sofort der tödliche Schuss fallen. Bevor Anton abdrücken kann, nimmt ihm eine Polizistin die Pistole weg.

Trifft „Subjektiv-objektive Theorie“ hier zu?

„Subjektiv-objektive Theorie“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatplan des Täters
    Antons Plan ist auf die Tötung Bens mit einer vermeintlich schussbereiten Pistole gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Vornahme einer Handlung
    Anton handelt, indem er die Pistole auf Ben richtet und den Finger an den Abzug legt.
    erfüllt
  3. 3
    Tatbestandsverwirklichung ohne wesentliche Zwischenschritte nach Tätervorstellung
    Aus Antons Sicht fehlt nur noch das Abdrücken; dass die Pistole tatsächlich ungeladen ist, hindert das unmittelbare Ansetzen nicht.
    erfüllt
BFall B

1Anton will Ben am Abend erschießen. 2Am Morgen lädt er zu Hause seine Pistole und legt sie in eine Schublade. Nach seinem Plan muss er am Abend noch mit dem Auto zu Bens Wohnung fahren, Ben aus dem Haus locken und die Pistole auf ihn richten.

Trifft „Subjektiv-objektive Theorie“ hier zu?

„Subjektiv-objektive Theorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatbestandsverwirklichung ohne wesentliche Zwischenschritte nach Tätervorstellung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatplan des Täters
    Anton hat einen auf die Tötung Bens gerichteten Tatplan.
    erfüllt
  2. 2
    Vornahme einer Handlung
    Anton hat mit dem Laden und Weglegen der Pistole bereits gehandelt.
    erfüllt
  3. 3
    Tatbestandsverwirklichung ohne wesentliche Zwischenschritte nach Tätervorstellung
    Nach Antons Plan stehen mit der Fahrt und dem Herauslocken Bens noch wesentliche Zwischenschritte vor dem Schuss aus.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin fester Tatentschluss und irgendeine Vorbereitungshandlung werden bereits als Versuchsbeginn behandelt.

RichtigDie Handlung muss nach der Tätervorstellung ohne wesentliche Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen.

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