Definitionen
Stückschuld
— · ZivilrechtEine Stückschuld (Speziesschuld) liegt vor, wenn der Schuldner eine individuell bestimmte, konkret bezeichnete Sache schuldet, die durch ihre besonderen Merkmale von anderen Sachen gleicher Art unterschieden wird und nicht durch eine andere Sache ersetzt werden kann.
Entscheidend ist die Bindung an ein bestimmtes Exemplar, nicht bloß an eine Sorte.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Fotohändler verkauft Lena eine neue Kamera. 2Beide legen fest, dass Lena genau das ausgestellte Gerät mit der Seriennummer 4711 erhalten soll. Weitere baugleiche Geräte stehen im Lager.
Trifft „Stückschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSache als geschuldete LeistungDer Händler schuldet Lena die Übergabe und Übereignung einer körperlichen Sache.
- 2erfülltBindung an eine individuell bestimmte SacheDie Leistungspflicht ist auf dieses einzelne Gerät beschränkt, obwohl baugleiche Geräte vorhanden sind.
1Ein Fotohändler verkauft Lena eine neue Kamera des Modells K. Welches Gerät dieses Modells Lena erhält, darf der Händler aus seinem Lager auswählen. Er hat noch kein Gerät ausgewählt.
Trifft „Stückschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSache als geschuldete LeistungDer Händler schuldet Lena die Übergabe und Übereignung einer körperlichen Sache.
- 2fehltBindung an eine individuell bestimmte SacheGeschuldet ist ein Gerät des vereinbarten Modells, ohne dass die Leistungspflicht auf ein einzelnes Exemplar beschränkt ist.
Typische Fehler
FehlerEine Stückschuld wird nur bei Unikaten angenommen.
RichtigAuch ein Exemplar aus einer Serie kann individuell als geschuldete Sache bestimmt sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema