Definitionen
Stufenklage
§ 254 ZPO · ZivilrechtDie Stufenklage ist eine besondere Form der objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO), bei der der Kläger in einer Klage Auskunft oder Rechnungslegung, gegebenenfalls auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, verlangt, um die ihm noch unbekannte geschuldete Leistung näher bestimmen zu können, und zugleich den zunächst noch unbestimmten Leistungsantrag stellt. Die Anträge werden dabei grundsätzlich nacheinander verhandelt und beschieden; erst nach den erforderlichen Vorstufen wird der Leistungsantrag bestimmt, bei einer Geldforderung also beziffert.
Der Leistungsantrag wird bereits erhoben, obwohl seine genaue Bestimmung noch aussteht.
- 11. Auskunft oder RechnungslegungDie Informationen dienen dazu, die geschuldete Leistung näher zu bestimmen.
- 22. Ggf. eidesstattliche VersicherungWenn erforderlich, folgt die Entscheidung über die verlangte eidesstattliche Versicherung.
- 33. LeistungDer Leistungsantrag wird konkretisiert; anschließend wird über ihn entschieden.
- 11. Auskunft oder Rechnungslegung Die Informationen dienen dazu, die geschuldete Leistung näher zu bestimmen.
- 22. Ggf. eidesstattliche Versicherung Wenn erforderlich, folgt die Entscheidung über die verlangte eidesstattliche Versicherung.
- 33. Leistung Der Leistungsantrag wird konkretisiert; anschließend wird über ihn entschieden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara erhält laut Vertrag von einem Verlag für jedes verkaufte Buch zwei Euro; der Verlag muss ihr auf Verlangen die Verkaufszahlen nennen. Sie kennt die Verkaufszahlen nicht. In einer Klageschrift verlangt sie die Verkaufszahlen und zugleich die Zahlung der daraus errechneten Vergütung, ohne zunächst einen Geldbetrag zu nennen. Sie beantragt, zuerst über die Mitteilung der Verkaufszahlen und erst danach über die Zahlung zu verhandeln und zu entscheiden.
Trifft „Stufenklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerbindung mehrerer Anträge in einer KlageMara verbindet den Informationsantrag und den Zahlungsantrag in derselben Klage.
- 2erfülltAuskunft oder Rechnungslegung als vorbereitender AntragDie Mitteilung der Verkaufszahlen wird als vorbereitende Auskunft verlangt.
- 3erfülltInformationen zur Bestimmung der geschuldeten LeistungMit den Verkaufszahlen lässt sich die Höhe der Vergütung berechnen.
- 4erfülltGleichzeitiger, zunächst unbestimmter LeistungsantragMara beantragt die Zahlung bereits jetzt und behält nur die Bezifferung vor.
Nach einem Wasserschaden hat Leas Nachbar ihr verbindlich versprochen, mitzuteilen, ob er den Wasserhahn im Obergeschoss offengelassen hatte. Lea verlangt in derselben Klageschrift diese Mitteilung und bereits Ersatz ihres Schadens, ohne einen Geldbetrag zu nennen. Die Mitteilung soll ausschließlich klären, ob der Nachbar den Schaden verursacht hat, und enthält keine Angaben zur Schadenshöhe. Den Schadensbetrag soll erst ein Gutachter ermitteln; Lea beantragt, zuerst über die Mitteilung und danach über die Zahlung zu verhandeln und zu entscheiden.
Trifft „Stufenklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerbindung mehrerer Anträge in einer KlageLea verbindet den Informationsantrag und den Zahlungsantrag in einer Klage.
- 2erfülltAuskunft oder Rechnungslegung als vorbereitender AntragLea stellt den Auskunftsantrag als vorbereitenden Antrag voran.
- 3fehltInformationen zur Bestimmung der geschuldeten LeistungDie Auskunft betrifft ausschließlich die Schadensverursachung und liefert keine Informationen zur Höhe der verlangten Zahlung.
- 4erfülltGleichzeitiger, zunächst unbestimmter LeistungsantragDer Zahlungsantrag wird bereits gestellt, bleibt aber zunächst unbeziffert.
Typische Fehler
FehlerJede Verbindung eines Auskunftsantrags mit einem Leistungsantrag wird als Stufenklage behandelt, auch wenn die Auskunft ausschließlich das Bestehen des Anspruchs klären soll.
RichtigDie verlangten Informationen müssen zumindest auch dazu dienen, die geschuldete Leistung näher zu bestimmen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema