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Staatliche Schutzpflicht

Art. 2 II GG · Öffentliches Recht

Die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet den Staat, das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen aktiv vor Gefahren, insbesondere durch Dritte, zu schützen. Bei der Erfüllung dieses Schutzauftrags hat der Staat einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum, muss aber das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an Schutz gewährleisten (Untermaßverbot). Ein subjektives Recht auf eine bestimmte Schutzmaßnahme besteht nur ausnahmsweise, wenn allein diese Maßnahme den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz gewährleisten kann.

Merksatz

Der Staat hat Spielraum beim Wie des Schutzes, nicht beim verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz.

Schützen oder Eingriffe abwehren?Links geht es um aktiven staatlichen Schutz, rechts um die Abwehr ungerechtfertigter staatlicher Eingriffe.
Staatliche Schutzpflicht
Abwehrrecht
Gefahrenquelle
Insbesondere Dritte
Der Staat selbst
Staatliche Aufgabe
Aktiven Schutz gewährleisten
Ungerechtfertigte Eingriffe unterlassen
Verfassungsmaßstab
Untermaßverbot
Übermaßverbot

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara zeigt der Polizei eine Nachricht ihres Nachbarn, 2in der er ankündigt, sie am Abend vor ihrer Wohnung mit einem Messer zu erstechen. 3Eine Streife sieht am Abend, wie er mit gezogenem Messer vor Maras Haustür auf sie wartet.

Trifft „Staatliche Schutzpflicht“ hier zu?

„Staatliche Schutzpflicht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staat als Verpflichteter
    Die Polizei handelt als staatliche Stelle und wird über die Bedrohung informiert.
    erfüllt
  2. 2
    Leben oder körperliche Unversehrtheit als Schutzgut
    Der angekündigte Angriff bedroht Maras Leben und körperliche Unversehrtheit.
    erfüllt
  3. 3
    Gefahr einer Beeinträchtigung
    Das bewaffnete Warten nach der Ankündigung zeigt eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat.
    erfüllt
BFall B

1Mara zeigt der Polizei eine Nachricht ihres Nachbarn, in der er ankündigt, den Lack ihres leeren Autos zu zerkratzen. Eine Streife sieht aus der Entfernung, 3wie er mit einem Schlüssel unmittelbar vor dem allein abgestellten Auto steht und zum Kratzen ansetzt. Er will ausschließlich den Lack beschädigen; Mara und alle anderen Personen sind weit entfernt.

Trifft „Staatliche Schutzpflicht“ hier zu?

„Staatliche Schutzpflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Leben oder körperliche Unversehrtheit als Schutzgut

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staat als Verpflichteter
    Mit der Polizei ist eine staatliche Stelle über die angekündigte Beschädigung informiert.
    erfüllt
  2. 2
    Leben oder körperliche Unversehrtheit als Schutzgut
    Bedroht ist allein das Eigentum am Auto, nicht Leben oder körperliche Unversehrtheit.
    fehlt
  3. 3
    Gefahr einer Beeinträchtigung
    Eine Beschädigung des Autos steht unmittelbar bevor.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus einer Schutzpflichtverletzung wird unmittelbar ein Anspruch auf die gewünschte Einzelmaßnahme abgeleitet.

RichtigEin Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme setzt ausnahmsweise voraus, dass nur sie den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz gewährleisten kann.

Verwechslung

FehlerDie Schutzpflicht wird auf das Unterlassen eigener staatlicher Eingriffe beschränkt.

RichtigDie Schutzpflicht verlangt aktiven staatlichen Schutz vor Gefahren, insbesondere solchen durch Dritte.

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