Definitionen
Staatlicher Erziehungsauftrag
Art. 7 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtArt. 7 Abs. 1 GG verleiht dem Staat ein eigenständiges, von den Eltern unabhängiges Recht und zugleich die Pflicht, das gesamte Schulwesen zu beaufsichtigen und durch Lehrpläne, Schulorganisation sowie Bildungsziele inhaltlich zu gestalten, um Kinder zu eigenverantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Dieser staatliche Erziehungsauftrag steht gleichberechtigt neben dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG und ist im Konfliktfall im Wege praktischer Konkordanz zum Ausgleich zu bringen.
Schulische Erziehung ist kein bloßer Vollzug elterlicher Wünsche, verlangt aber die Achtung des gleichrangigen Elternrechts.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die staatliche Schulbehörde 2überprüft die Unterrichtspläne einer öffentlichen Schule und legt deren Lernziele fest. 3Die Kinder sollen lernen, Informationen kritisch zu prüfen und eigene begründete Entscheidungen zu treffen. 4Der Unterricht lässt unterschiedliche familiäre Wertvorstellungen zu und verlangt kein Bekenntnis zu einer bestimmten Lebensweise. Die Eltern bleiben frei, ihren Kindern zu Hause eigene Wertvorstellungen zu vermitteln.
Trifft „Staatlicher Erziehungsauftrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatlicher VerantwortungsträgerDie Schulbehörde handelt als staatliche Stelle.
- 2erfülltAufsicht und inhaltliche Gestaltung des SchulwesensDie Behörde kontrolliert und gestaltet den schulischen Unterricht.
- 3erfülltErziehung zur EigenverantwortungDie Lernziele fördern selbstständiges Urteilen und Entscheiden.
- 4erfülltWahrung des elterlichen ErziehungsrechtsDie schulische Erziehung verdrängt die familiäre Erziehung nicht und respektiert unterschiedliche Wertvorstellungen.
1Die Stadt überprüft das Programm ihres Jugendzentrums und legt die Inhalte eines freiwilligen Ferienkurses fest. Der Kurs ist organisatorisch von allen Schulen getrennt und gehört weder zum Unterricht noch zur schulischen Betreuung. 3Die Kinder sollen dort lernen, Informationen kritisch zu prüfen und eigene begründete Entscheidungen zu treffen. 4Die Eltern erhalten das Programm vorher und entscheiden frei über die Teilnahme ihres Kindes.
Trifft „Staatlicher Erziehungsauftrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatlicher VerantwortungsträgerDie Stadt handelt als Teil der öffentlichen Hand.
- 2fehltAufsicht und inhaltliche Gestaltung des SchulwesensDas Angebot gehört zur außerschulischen Jugendarbeit und nicht zum Schulwesen.
- 3erfülltErziehung zur EigenverantwortungAuch dieser Kurs fördert selbstständiges Urteilen und Entscheiden.
- 4erfülltWahrung des elterlichen ErziehungsrechtsDas freiwillige Angebot respektiert die elterliche Entscheidung über die außerschulische Teilnahme.
Typische Fehler
FehlerDie staatliche Schulaufsicht wird auf eine bloße Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Schulbetriebs beschränkt.
RichtigDer Auftrag umfasst auch die inhaltliche Gestaltung der Schule, insbesondere ihrer Unterrichtsinhalte und Bildungsziele.
FehlerAus dem staatlichen Erziehungsauftrag wird ein allgemeines staatliches Miterziehungsrecht auch außerhalb der Schule abgeleitet.
RichtigArt. 7 Abs. 1 GG betrifft das Schulwesen; andere staatliche Erziehungsaufgaben benötigen eine andere rechtliche Grundlage.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata