Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen

Staatlicher Erziehungsauftrag

Art. 7 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Art. 7 Abs. 1 GG verleiht dem Staat ein eigenständiges, von den Eltern unabhängiges Recht und zugleich die Pflicht, das gesamte Schulwesen zu beaufsichtigen und durch Lehrpläne, Schulorganisation sowie Bildungsziele inhaltlich zu gestalten, um Kinder zu eigenverantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Dieser staatliche Erziehungsauftrag steht gleichberechtigt neben dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG und ist im Konfliktfall im Wege praktischer Konkordanz zum Ausgleich zu bringen.

Merksatz

Schulische Erziehung ist kein bloßer Vollzug elterlicher Wünsche, verlangt aber die Achtung des gleichrangigen Elternrechts.

Wie stehen Staat und Eltern zueinander?Beide Erziehungsaufgaben bestehen eigenständig. Im Schulbereich gibt es keinen pauschalen Vorrang; Konflikte sind durch praktische Konkordanz zu lösen.
Staatlicher Erziehungsauftrag
Elterliches Erziehungsrecht
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 GG
Art. 6 Abs. 2 GG
Eigenständigkeit
Nicht von den Eltern abgeleitet
Bleibt neben dem staatlichen Auftrag bestehen
Rang im Schulbereich
Gleichrangig mit dem Elternrecht
Gleichrangig mit dem staatlichen Auftrag

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die staatliche Schulbehörde 2überprüft die Unterrichtspläne einer öffentlichen Schule und legt deren Lernziele fest. 3Die Kinder sollen lernen, Informationen kritisch zu prüfen und eigene begründete Entscheidungen zu treffen. 4Der Unterricht lässt unterschiedliche familiäre Wertvorstellungen zu und verlangt kein Bekenntnis zu einer bestimmten Lebensweise. Die Eltern bleiben frei, ihren Kindern zu Hause eigene Wertvorstellungen zu vermitteln.

Trifft „Staatlicher Erziehungsauftrag“ hier zu?

„Staatlicher Erziehungsauftrag“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatlicher Verantwortungsträger
    Die Schulbehörde handelt als staatliche Stelle.
    erfüllt
  2. 2
    Aufsicht und inhaltliche Gestaltung des Schulwesens
    Die Behörde kontrolliert und gestaltet den schulischen Unterricht.
    erfüllt
  3. 3
    Erziehung zur Eigenverantwortung
    Die Lernziele fördern selbstständiges Urteilen und Entscheiden.
    erfüllt
  4. 4
    Wahrung des elterlichen Erziehungsrechts
    Die schulische Erziehung verdrängt die familiäre Erziehung nicht und respektiert unterschiedliche Wertvorstellungen.
    erfüllt
BFall B

1Die Stadt überprüft das Programm ihres Jugendzentrums und legt die Inhalte eines freiwilligen Ferienkurses fest. Der Kurs ist organisatorisch von allen Schulen getrennt und gehört weder zum Unterricht noch zur schulischen Betreuung. 3Die Kinder sollen dort lernen, Informationen kritisch zu prüfen und eigene begründete Entscheidungen zu treffen. 4Die Eltern erhalten das Programm vorher und entscheiden frei über die Teilnahme ihres Kindes.

Trifft „Staatlicher Erziehungsauftrag“ hier zu?

„Staatlicher Erziehungsauftrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Aufsicht und inhaltliche Gestaltung des Schulwesens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatlicher Verantwortungsträger
    Die Stadt handelt als Teil der öffentlichen Hand.
    erfüllt
  2. 2
    Aufsicht und inhaltliche Gestaltung des Schulwesens
    Das Angebot gehört zur außerschulischen Jugendarbeit und nicht zum Schulwesen.
    fehlt
  3. 3
    Erziehung zur Eigenverantwortung
    Auch dieser Kurs fördert selbstständiges Urteilen und Entscheiden.
    erfüllt
  4. 4
    Wahrung des elterlichen Erziehungsrechts
    Das freiwillige Angebot respektiert die elterliche Entscheidung über die außerschulische Teilnahme.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie staatliche Schulaufsicht wird auf eine bloße Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Schulbetriebs beschränkt.

RichtigDer Auftrag umfasst auch die inhaltliche Gestaltung der Schule, insbesondere ihrer Unterrichtsinhalte und Bildungsziele.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus dem staatlichen Erziehungsauftrag wird ein allgemeines staatliches Miterziehungsrecht auch außerhalb der Schule abgeleitet.

RichtigArt. 7 Abs. 1 GG betrifft das Schulwesen; andere staatliche Erziehungsaufgaben benötigen eine andere rechtliche Grundlage.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.