Definitionen
Sonderverantwortung
StrafrechtSonderverantwortung bezeichnet im Rahmen der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens eine besondere rechtliche Pflichtenstellung, aufgrund derer dem Betroffenen die Hinnahme bestimmter Gefahren eher zugemutet werden kann als anderen. Sie kann insbesondere aus einer Garantenstellung oder einem besonderen Rechtsverhältnis folgen; die erhöhte Pflicht zur Gefahrhinnahme besteht nur für Gefahren, die vom jeweiligen Pflichtenkreis erfasst sind.
Auch besondere Pflichten verlangen Gefahrhinnahme nur innerhalb ihres jeweiligen Pflichtenkreises.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna ist Berufsfeuerwehrfrau und soll bei einem Wohnungsbrand ein eingeschlossenes Kind retten. Das Kind ist über das verrauchte Treppenhaus erreichbar. 2Anna hat eine funktionierende Atemschutzausrüstung und Schutzkleidung, kann aber durch herabfallende brennende Holzteile verletzt werden.
Trifft „Sonderverantwortung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesondere rechtliche PflichtenstellungAnna hat aufgrund ihres Berufs besondere rechtliche Pflichten zur Rettung bei Bränden.
- 2erfülltGefahr vom besonderen Pflichtenkreis erfasstDie hier beschriebene Verletzungsgefahr gehört zu den berufstypischen Risiken einer Brandrettung.
1Ben arbeitet als Berufsfeuerwehrmann und muss bei Bränden Menschen retten. Bei einem privaten Besuch bedroht ihn ein bewaffneter Bekannter wegen eines persönlichen Streits: Ben soll einen unbeteiligten Gast erschießen, sonst werde er sofort selbst erschossen. Ben kann weder fliehen noch Hilfe holen oder den Angreifer abwehren.
Trifft „Sonderverantwortung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesondere rechtliche PflichtenstellungBen hat aufgrund seines Berufs besondere rechtliche Pflichten zur Rettung bei Bränden.
- 2fehltGefahr vom besonderen Pflichtenkreis erfasstDie private Bedrohung steht außerhalb seiner beruflichen Aufgaben und begründet keine erhöhte Pflicht zur Gefahrhinnahme.
Typische Fehler
FehlerAus einer besonderen beruflichen Stellung wird eine Pflicht zur Hinnahme jeder beliebigen Gefahr abgeleitet.
RichtigDie erhöhte Pflicht zur Gefahrhinnahme ist auf Gefahren innerhalb des jeweiligen Pflichtenkreises beschränkt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema