Definitionen
Sonderzuweisung kraft Sachmaterie
§ 2 ArbGG · ZivilrechtDie Sonderzuweisung kraft Sachmaterie ist eine gesetzlich angeordnete Zuständigkeitszuweisung an ein bestimmtes Gericht oder eine bestimmte Gerichtsbarkeit, die sich aus der Art des Streitgegenstands ergibt und die sonst geltenden Zuständigkeitsregeln verdrängt.
Allgemeine Zuständigkeitsregeln treten zurück, wenn das Gesetz gerade für diesen Streitgegenstand eine besondere Zuständigkeit vorsieht.
- 1Bürgerliche RechtsstreitigkeitZunächst wird geprüft, ob der Streit privatrechtlicher Natur ist.
- 2Sonderzuweisung kraft SachmaterieDann wird geprüft, ob eine gesetzliche Sonderzuweisung den Streit einer anderen Gerichtsbarkeit zuordnet.
- 1Bürgerliche Rechtsstreitigkeit Zunächst wird geprüft, ob der Streit privatrechtlicher Natur ist.
- 2Sonderzuweisung kraft Sachmaterie Dann wird geprüft, ob eine gesetzliche Sonderzuweisung den Streit einer anderen Gerichtsbarkeit zuordnet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara arbeitet als angestellte Verkäuferin für eine GmbH. Die GmbH hat ihren vereinbarten Monatslohn nicht bezahlt. Mara verlangt von der GmbH vor dem Arbeitsgericht die Zahlung des offenen Lohns.
Trifft „Sonderzuweisung kraft Sachmaterie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Zuweisung an ein Gericht oder eine Gerichtsbarkeit§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG weist die Lohnklage den Gerichten für Arbeitssachen zu.
- 2erfülltAnknüpfung an die Art des StreitgegenstandsDie Zuweisung beruht darauf, dass der Zahlungsanspruch aus einem Arbeitsverhältnis stammt.
- 3erfülltAbweichung von den sonst geltenden ZuständigkeitsregelnDie arbeitsgerichtliche Zuständigkeit verdrängt den sonst für privatrechtliche Zahlungsansprüche eröffneten ordentlichen Rechtsweg.
1Eine GmbH ist wegen des ausstehenden Monatslohns ihrer angestellten Verkäuferin Mara bereits vor dem Arbeitsgericht verklagt. Der Vater der Geschäftsführerin hat Mara in einer unterschriebenen Erklärung versprochen, für genau diese Lohnschuld einzustehen. Er hat keine berufliche Verbindung zur GmbH und ist auch nicht Maras Arbeitgeber. 3Mara verklagt nun auch ihn vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung.
Trifft „Sonderzuweisung kraft Sachmaterie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Zuweisung an ein Gericht oder eine Gerichtsbarkeit§ 2 Abs. 3 ArbGG ermöglicht wegen des rechtlichen Zusammenhangs mit der anhängigen Lohnklage auch die Klage gegen den Bürgen vor dem Arbeitsgericht.
- 2fehltAnknüpfung an die Art des StreitgegenstandsFür den Bürgschaftsanspruch folgt die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit nicht aus seiner eigenen Sachmaterie, sondern aus dem Zusammenhang mit der anhängigen Lohnklage.
- 3erfülltAbweichung von den sonst geltenden ZuständigkeitsregelnDie Zusammenhangszuständigkeit ermöglicht die Klage vor dem Arbeitsgericht, obwohl der Bürgschaftsanspruch sonst vor die ordentlichen Gerichte gehört.
Typische Fehler
FehlerAllein aus den Rollen als Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird auf die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte geschlossen.
RichtigZusätzlich muss eine gesetzlich erfasste sachliche Beziehung vorliegen, etwa ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema