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Sorgerechtsentzug

§ 1666 BGB · Öffentliches Recht

Der Sorgerechtsentzug ist eine familiengerichtliche Maßnahme, durch die dem Inhaber der elterlichen Sorge diese ganz oder teilweise entzogen wird, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden; er stellt das schärfste Mittel des staatlichen Wächteramts dar und ist nur als ultima ratio zulässig, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen.

Merksatz

Der Entzug darf nur so weit reichen, wie es zur Abwehr der Gefahr nötig ist.

Sorgerechtsentzug oder Inobhutnahme?Links geht es um eine gerichtliche Änderung der Sorge, rechts um vorläufigen Schutz durch das Jugendamt.
Sorgerechtsentzug
Inobhutnahme
Entscheidende Stelle
Familiengericht
Jugendamt
Gegenstand
Elterliche Sorge ganz oder teilweise entziehen
Kind vorläufig aufnehmen und betreuen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die allein sorgeberechtigte Mutter verweigert ihrem schwer kranken Kind wiederholt die dringend nötige Behandlung, 1sodass ohne rasche Therapie Lebensgefahr besteht. Die notwendigen Behandlungen ändern sich kurzfristig und erfordern immer wieder neue Entscheidungen. 3Gerichtliche Aufforderungen, Hilfsangebote und gerichtliche Erlaubnisse für einzelne Behandlungen haben weitere lebensgefährliche Verzögerungen nicht verhindert. Das Familiengericht prüft, ob die Mutter künftig noch über medizinische Behandlungen entscheiden darf.

Trifft „Sorgerechtsentzug“ hier zu?

„Sorgerechtsentzug“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gefährdung des Kindeswohls oder des Kindesvermögens
    Die ausbleibende Therapie bedroht das Leben des Kindes und damit sein körperliches Wohl.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlender Wille oder fehlende Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr
    Die Mutter ist nicht bereit, die notwendige Behandlung zu ermöglichen.
    erfüllt
  3. 3
    Keine ausreichenden milderen Maßnahmen
    Die milderen Maßnahmen schützen das Kind angesichts der wiederkehrenden kurzfristigen Behandlungsentscheidungen nicht ausreichend.
    erfüllt
BFall B

2Die allein sorgeberechtigte Mutter verweigert die Erlaubnis für eine einmalige Operation, 1ohne die ihrem Kind in Kürze schwere bleibende Schäden drohen. Für andere Behandlungen sorgt sie zuverlässig. Erlaubt das Gericht diese eine Operation an ihrer Stelle, kann das Krankenhaus sie sofort durchführen und die Gefahr vollständig beseitigen. Das Familiengericht prüft, ob die Mutter künftig noch über medizinische Behandlungen entscheiden darf.

Trifft „Sorgerechtsentzug“ hier zu?

„Sorgerechtsentzug“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine ausreichenden milderen Maßnahmen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gefährdung des Kindeswohls oder des Kindesvermögens
    Ohne die Operation droht eine erhebliche Schädigung des körperlichen Wohls.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlender Wille oder fehlende Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr
    Die Mutter ist nicht bereit, die zur Gefahrenabwehr notwendige Operation zu erlauben.
    erfüllt
  3. 3
    Keine ausreichenden milderen Maßnahmen
    Die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung beseitigt die Gefahr, ohne der Mutter die Gesundheitssorge zu entziehen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDem Jugendamt wird die Befugnis zugeschrieben, selbst die elterliche Sorge zu entziehen.

RichtigÜber den Entzug entscheidet das Familiengericht.

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, dass der Entzug stets die gesamte elterliche Sorge erfassen muss.

RichtigDer Entzug kann auf den Teil der elterlichen Sorge beschränkt werden, dessen Entziehung erforderlich ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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