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Sonderungsverbot

Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG · Öffentliches Recht

Das Sonderungsverbot untersagt es Ersatzschulen, eine Sonderung ihrer Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern zu fördern. Ein Verstoß liegt insbesondere vor, wenn das erhobene Schulgeld eine Auslese nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten fördert.

Merksatz

Schon die Förderung wirtschaftlicher Auslese durch Ersatzschulen ist verboten, nicht erst der Ausschluss ärmerer Kinder.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein privates Gymnasium ersetzt für seine Schülerinnen und Schüler den Besuch eines öffentlichen Gymnasiums. 2Die Schule nimmt nur Kinder auf, deren Eltern ein Jahreseinkommen von mindestens 150.000 Euro haben.

Trifft „Sonderungsverbot“ hier zu?

„Sonderungsverbot“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ersatzschule
    Die private Schule tritt an die Stelle einer entsprechenden öffentlichen Schule.
    erfüllt
  2. 2
    Förderung einer Auswahl nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern
    Die Einkommensgrenze schließt Kinder weniger wohlhabender Eltern aus und verstößt damit gegen das Verbot.
    erfüllt
BFall B

1Ein privates Gymnasium ersetzt für seine Schülerinnen und Schüler den Besuch eines öffentlichen Gymnasiums. Der gesamte Schulbesuch einschließlich Lernmitteln, Verpflegung und Ausflügen ist kostenlos. Bei Platzmangel werden die Plätze ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen der Eltern verlost.

Trifft „Sonderungsverbot“ hier zu?

„Sonderungsverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Förderung einer Auswahl nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ersatzschule
    Die private Schule tritt an die Stelle einer entsprechenden öffentlichen Schule.
    erfüllt
  2. 2
    Förderung einer Auswahl nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern
    Weder Kosten noch die Aufnahmeentscheidung begünstigen eine wirtschaftliche Auswahl, sodass kein Verstoß vorliegt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerJede Erhebung von Schulgeld wird als Verstoß angesehen.

RichtigSchulgeld ist nicht generell untersagt; entscheidend ist, ob es eine Auswahl nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern fördert.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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