Definitionen
Sorge um das Wohl des Opfers
§ 46 StGB · StrafrechtDie Sorge um das Wohl des Opfers ist ein Strafzumessungsgesichtspunkt im Rahmen des § 46 Abs. 2 StGB, der als Ausdruck des Verhaltens des Täters nach der Tat – insbesondere seines Bemühens um einen Ausgleich mit dem Verletzten – strafmildernd berücksichtigt werden kann und insbesondere im Rahmen der tätigen Reue sowie bei Delikten mit Schutzpflichten relevant wird, wenn der Täter aus echtem Mitgefühl oder Fürsorge gegenüber dem Opfer handelt oder nach der Tat dessen Wohl aktiv fördert.
Fürsorge für das Opfer ist ein möglicher Milderungsgrund, kein Automatismus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul schlägt seinen Nachbarn Jonas bei einem Streit ins Gesicht. Jonas hat Schmerzen, benötigt aber keine ärztliche Hilfe. Nach dem Schlag bringt Paul ihm aus Mitgefühl ein Kühlkissen, um die Schmerzen zu lindern. Später legt ein Gericht die Strafe für den Schlag fest.
Trifft „Sorge um das Wohl des Opfers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerhalten des Täters nach der TatPaul handelt nach der bereits ausgeführten Körperverletzung.
- 2erfülltMitgefühl oder Fürsorge für das OpferPaul wendet sich Jonas aus Mitgefühl zu und hilft ihm gegen die Schmerzen.
Paul schlägt seinen Nachbarn Jonas bei einem Streit ins Gesicht. Jonas hat Schmerzen, benötigt aber keine ärztliche Hilfe. 1Nach dem Schlag sind Paul die Schmerzen von Jonas gleichgültig; er lacht darüber und geht weg. Später legt ein Gericht die Strafe für den Schlag fest.
Trifft „Sorge um das Wohl des Opfers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerhalten des Täters nach der TatPauls Lachen und Weggehen sind Verhaltensweisen nach der Körperverletzung.
- 2fehltMitgefühl oder Fürsorge für das OpferPaul zeigt weder Mitgefühl noch Fürsorge und fördert Jonas' Wohl nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema