Definitionen
Sondertatbestand
StrafrechtEin Sondertatbestand im Rahmen der notwendigen Teilnahme ist eine Strafnorm, die die tatnotwendige Mitwirkung eines anderen Beteiligten eigenständig unter Strafe stellt. Soweit sie diese Mitwirkung abschließend regelt, geht sie den allgemeinen Vorschriften über Anstiftung und Beihilfe vor.
Eine abschließende Regelung der notwendigen Mitwirkung darf nicht durch die allgemeinen Teilnahmevorschriften umgangen werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Während einer Streife beobachtet ein Polizeibeamter, wie ein Mann einer Passantin die Handtasche stiehlt. Er nimmt von dem Mann 500 Euro dafür an, dass er den beobachteten Diebstahl nicht meldet und keine Ermittlungen einleitet. Der Mann übergibt ihm das Geld genau für dieses Schweigen.
Trifft „Sondertatbestand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatnotwendige Mitwirkung eines anderen BeteiligtenDie Annahme des Geldes durch den Beamten setzt hier dessen Übergabe durch den Mann voraus.
- 2erfülltEigenständige Strafnorm für diese MitwirkungDie Geldübergabe für die pflichtwidrige Untätigkeit wird eigenständig als Bestechung nach § 334 StGB erfasst.
Paul hat eine Armbanduhr gestohlen und verkauft sie an Nora, die von dem Diebstahl weiß. Nora kauft und übernimmt die Uhr, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen. 1Paul tut dabei nichts weiter, als die Uhr gegen den Kaufpreis zu übergeben; dass er sie selbst gestohlen hat, sagt er offen.
Trifft „Sondertatbestand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatnotwendige Mitwirkung eines anderen BeteiligtenNoras Erwerb der Uhr als Hehlerei setzt hier die Übertragung durch Paul voraus.
- 2fehltEigenständige Strafnorm für diese MitwirkungFür Pauls bloßes Überlassen der selbst gestohlenen Uhr besteht keine eigene Strafnorm; sein vorangegangener Diebstahl erfasst eine andere Handlung.
Typische Fehler
FehlerDieselbe abschließend geregelte Mitwirkung wird sowohl nach dem Sondertatbestand als auch als Beihilfe zur Tat des anderen Beteiligten bestraft.
RichtigErfasst der Sondertatbestand die Mitwirkung abschließend, scheidet eine zusätzliche Bestrafung dieser Mitwirkung nach den allgemeinen Teilnahmevorschriften aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema