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Sonderkündigungsschutz

§ 17 MuSchG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG · Zivilrecht

Der Sonderkündigungsschutz bezeichnet den über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgehenden gesetzlichen Schutz bestimmter Personengruppen (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder) vor Kündigungen durch den Arbeitgeber. Je nach Schutzvorschrift sind ordentliche oder außerordentliche Kündigungen ausgeschlossen oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen zulässig.

Merksatz

Ein besonderer Status kann zusätzliche Hürden für eine Arbeitgeberkündigung schaffen, ohne jede Kündigung auszuschließen.

Worin unterscheiden sich die Schutzarten?Links zählt der besondere Personenstatus. Rechts geht es um den allgemeinen Schutz nach dem KSchG; beide Schutzsysteme können nebeneinander greifen.
Sonderkündigungsschutz
Allgemeiner Kündigungsschutz
Anknüpfung
Besonders geschützte Personengruppe
Insbesondere Wartezeit und Betriebsgröße
Schutzmechanismus
Zusätzliche Verbote oder Zulassungsvoraussetzungen
Soziale Rechtfertigung ordentlicher Kündigungen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena ist im vierten Monat schwanger und arbeitet seit zwei Jahren in einem Geschäft. 2Ihr Arbeitgeber kennt die Schwangerschaft und kündigt ihr schriftlich. Eine Behörde hat die Kündigung nicht erlaubt.

Trifft „Sonderkündigungsschutz“ hier zu?

„Sonderkündigungsschutz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zugehörigkeit zu einer gesetzlich besonders geschützten Personengruppe
    Lena gehört als Schwangere zum geschützten Personenkreis; ihr Arbeitgeber kennt die Schwangerschaft.
    erfüllt
  2. 2
    Kündigung durch den Arbeitgeber
    Die Kündigung geht vom Arbeitgeber aus und unterliegt dem besonderen Schutz.
    erfüllt
BFall B

Nora ist 30 Jahre alt, kinderlos, war noch nie schwanger und hat keine Behinderung. Sie arbeitet seit drei Jahren ausschließlich als Verkäuferin und hat weder ein Vertretungsamt noch eine andere besondere Funktion im Betrieb. Eine Auszeit zur Betreuung oder Pflege anderer Menschen nimmt sie nicht in Anspruch und hat sie auch nicht angekündigt. 2Ihr Arbeitgeber kündigt ihr schriftlich.

Trifft „Sonderkündigungsschutz“ hier zu?

„Sonderkündigungsschutz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugehörigkeit zu einer gesetzlich besonders geschützten Personengruppe

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zugehörigkeit zu einer gesetzlich besonders geschützten Personengruppe
    Nora hat nach den geschilderten Umständen keinen Status, der einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz auslöst.
    fehlt
  2. 2
    Kündigung durch den Arbeitgeber
    Die Kündigung geht vom Arbeitgeber aus.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wird allein ein wichtiger Grund verlangt.

RichtigZusätzlich muss die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats vorliegen oder gerichtlich ersetzt sein.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Zustimmung des Integrationsamtes wird erst nach der Kündigung eingeholt und als ausreichend angesehen.

RichtigSoweit § 168 SGB IX anwendbar ist, muss die Zustimmung bereits vor der Kündigung vorliegen.

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