Definitionen
Schadensgleiche Vermögensgefährdung
§§ 263, 266 StGB · StrafrechtEine schadensgleiche Vermögensgefährdung liegt vor, wenn das Risiko eines künftigen Vermögensverlustes so konkret ist, dass es bereits im Zeitpunkt der Gefährdung eine wirtschaftlich bezifferbare Minderung des Vermögenswertes bewirkt. Sie wird beim Betrug (§ 263 StGB) als Vermögensschaden und bei der Untreue (§ 266 StGB) als Vermögensnachteil anerkannt.
Entscheidend ist die gegenwärtige wirtschaftliche Einbuße, nicht allein das Risiko eines späteren Verlustes.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ben erhält von Anna 10.000 Euro für ein Jahr zu einem marktüblichen Zins, nachdem er ihr erhebliche bestehende Schulden verschwiegen und feste monatliche Einnahmen vorgespiegelt hat. 1Tatsächlich reichen seine unregelmäßigen Einnahmen voraussichtlich nur für einen Teil der Rückzahlung, und Sicherheiten gibt es nicht. 2Eine Bewertung anhand seiner finanziellen Verhältnisse ergibt, dass Annas Anspruch auf Rückzahlung unmittelbar nach der Auszahlung nur 6.000 Euro wert ist.
Trifft „Schadensgleiche Vermögensgefährdung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRisiko eines künftigen VermögensverlustesAnna muss damit rechnen, dass Ben einen Teil des Geldes nicht zurückzahlen kann.
- 2erfülltBereits gegenwärtige, wirtschaftlich bezifferbare WertminderungDen ausgezahlten 10.000 Euro steht nur ein Anspruch im Wert von 6.000 Euro gegenüber.
Ben erhält von Anna 10.000 Euro für ein Jahr zu einem marktüblichen Zins und übertreibt dabei sein monatliches Einkommen. Er verfügt tatsächlich über ein hohes, dauerhaftes Einkommen und frei verfügbare Ersparnisse von 100.000 Euro. 1Lediglich unvorhersehbare künftige Entwicklungen könnten seine Rückzahlung gefährden. Annas Anspruch auf Rückzahlung ist bei der Auszahlung wirtschaftlich die vollen 10.000 Euro wert.
Trifft „Schadensgleiche Vermögensgefährdung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRisiko eines künftigen VermögensverlustesAuch bei einem wirtschaftlich vollwertigen Darlehen bleibt ein allgemeines Risiko späterer Zahlungsausfälle.
- 2fehltBereits gegenwärtige, wirtschaftlich bezifferbare WertminderungDer Rückzahlungsanspruch ist vollwertig; das allgemeine Zukunftsrisiko bewirkt hier keine gegenwärtige Wertminderung.
Typische Fehler
FehlerAls Schaden wird stets der gesamte gefährdete Betrag angesetzt.
RichtigDer Schaden entspricht der gegenwärtigen Wertminderung, nicht automatisch dem gesamten möglicherweise ausfallenden Betrag.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata