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Sache

§ 90 BGB · Zivilrecht

Sachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur körperliche Gegenstände. Im Strafrecht, etwa bei Diebstahl und Hehlerei, gilt derselbe an die Körperlichkeit anknüpfende Sachbegriff; anders als nach § 90a BGB sind dort auch Tiere Sachen.

Merksatz

Der Sachbegriff ist enger als der Gegenstandsbegriff, weil es auf die Körperlichkeit ankommt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea legt 1ihre Armbanduhr auf den Tisch. 2Die Uhr hat ein Metallgehäuse und ein Lederarmband.

Trifft „Sache“ hier zu?

„Sache“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenstand
    Die Uhr ist ein eigenständiges Objekt, an dem Rechte bestehen können.
    erfüllt
  2. 2
    Körperlichkeit
    Die Uhr besteht aus räumlich abgegrenzter Materie.
    erfüllt
BFall B

Ben hat sich von Mara 100 Euro geliehen. Mara möchte 1ihr Recht auf Rückzahlung an Lea verkaufen.

Trifft „Sache“ hier zu?

„Sache“ trifft nicht zu.Es fehlt: Körperlichkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenstand
    Das Rückzahlungsrecht ist ein selbstständiger rechtlicher Gegenstand.
    erfüllt
  2. 2
    Körperlichkeit
    Das Rückzahlungsrecht ist unkörperlich; betrachtet wird das Recht und nicht das Geld selbst.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Forderung wird als Sache eingeordnet, weil sie verkauft werden kann.

RichtigVerkäuflichkeit genügt nicht: Eine Forderung ist unkörperlich und deshalb keine Sache.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

2 Schemata

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