Definitionen
Sache
§ 90 BGB · ZivilrechtSachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur körperliche Gegenstände. Im Strafrecht, etwa bei Diebstahl und Hehlerei, gilt derselbe an die Körperlichkeit anknüpfende Sachbegriff; anders als nach § 90a BGB sind dort auch Tiere Sachen.
Der Sachbegriff ist enger als der Gegenstandsbegriff, weil es auf die Körperlichkeit ankommt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea legt 1ihre Armbanduhr auf den Tisch. 2Die Uhr hat ein Metallgehäuse und ein Lederarmband.
Trifft „Sache“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGegenstandDie Uhr ist ein eigenständiges Objekt, an dem Rechte bestehen können.
- 2erfülltKörperlichkeitDie Uhr besteht aus räumlich abgegrenzter Materie.
Ben hat sich von Mara 100 Euro geliehen. Mara möchte 1ihr Recht auf Rückzahlung an Lea verkaufen.
Trifft „Sache“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGegenstandDas Rückzahlungsrecht ist ein selbstständiger rechtlicher Gegenstand.
- 2fehltKörperlichkeitDas Rückzahlungsrecht ist unkörperlich; betrachtet wird das Recht und nicht das Geld selbst.
Typische Fehler
FehlerEine Forderung wird als Sache eingeordnet, weil sie verkauft werden kann.
RichtigVerkäuflichkeit genügt nicht: Eine Forderung ist unkörperlich und deshalb keine Sache.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata