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Sachdienlichkeit

§ 263 ZPO · Zivilrecht

Eine Klageänderung ist sachdienlich, wenn sie bei objektiver Betrachtung der Prozesswirtschaftlichkeit dient und geeignet ist, den Streit zwischen den Parteien im anhängigen Verfahren endgültig zu bereinigen und einen neuen Rechtsstreit zu vermeiden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit das bisherige Prozessergebnis verwertbar bleibt.

Merksatz

Entscheidend ist der Nutzen für eine wirtschaftliche Streitbeilegung, nicht der bloße Vorteil einer Partei.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna verlangt vor Gericht von Ben den Preis für eine im Januar verkaufte Waschmaschine. 2Nach der Zeugenvernehmung erklärt sie, dass Ben diese Rechnung bereits bezahlt hat, und verlangt stattdessen den Preis für einen im Februar verkauften Kühlschrank. 1Über die gesonderte Bestellung des Kühlschranks, seine Lieferung und die Frage der Bezahlung hat derselbe Zeuge in der Verhandlung bereits ausgesagt. Ben widerspricht dem Wechsel; andere Streitpunkte gibt es zwischen den beiden nicht.

Trifft „Sachdienlichkeit“ hier zu?

„Sachdienlichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektiver prozesswirtschaftlicher Nutzen
    Die bereits erhobenen Beweise können für die Entscheidung über den neuen Kaufpreisanspruch genutzt werden.
    erfüllt
  2. 2
    Eignung zur Streitbereinigung und Prozessvermeidung
    Die Entscheidung über den allein verbliebenen Zahlungsstreit kann einen gesonderten Prozess über den Kühlschrank vermeiden.
    erfüllt
BFall B

Anna verlangt vor Gericht von Ben den Preis für eine Waschmaschine und erklärt nach der Beweisaufnahme, dass er diese Rechnung bereits bezahlt hat. 2Sie verlangt nun stattdessen Miete für eine Garage, während Ben schon den Abschluss eines Mietvertrags bestreitet. Alle bisherigen Aussagen und Unterlagen betreffen ausschließlich den Maschinenkauf und enthalten keine Angaben zur Garage. Ben widerspricht dem Wechsel; andere Streitpunkte gibt es zwischen den beiden nicht.

Trifft „Sachdienlichkeit“ hier zu?

„Sachdienlichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Objektiver prozesswirtschaftlicher Nutzen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektiver prozesswirtschaftlicher Nutzen
    Der Mietstreit führt vollständig neuen Streitstoff ein, für den das bisherige Prozessergebnis nicht verwertet werden kann.
    fehlt
  2. 2
    Eignung zur Streitbereinigung und Prozessvermeidung
    Eine Entscheidung über den allein verbliebenen Mietstreit könnte diesen bereinigen und einen gesonderten Prozess vermeiden.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Klageänderung wird trotz festgestellter Sachdienlichkeit allein wegen der fehlenden Einwilligung des Beklagten für unzulässig gehalten.

RichtigAuch ohne Einwilligung kann die Änderung zulässig sein, wenn das Gericht sie als sachdienlich beurteilt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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