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Repräsentative Demokratie

Art. 20 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Die repräsentative (mittelbare) Demokratie ist eine Staatsform, in der das Volk die Staatsgewalt grundsätzlich durch gewählte Repräsentanten (insbesondere das Parlament) ausüben lässt, die in periodischen, freien, gleichen und geheimen Wahlen legitimiert werden. Die Repräsentanten vertreten das ganze Volk und entscheiden ohne Bindung an Aufträge oder Weisungen nach ihrem Gewissen (freies Mandat).

Merksatz

Die Wahl legitimiert die Repräsentanten, gibt den Wählern aber kein Weisungsrecht.

Wer entscheidet über staatliche Sachfragen?Die Gegenüberstellung zeigt die Grundformen. Einzelne Abstimmungen können eine repräsentative Ordnung ergänzen.
Repräsentative Demokratie
Direkte Demokratie
Sachentscheidung
Durch gewählte Repräsentanten.
Durch das Volk selbst.
Beteiligungsform
Wahl der Repräsentanten.
Abstimmung über Sachfragen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1In einem Staat entscheidet ein von den Bürgern gewähltes Parlament über staatliche Angelegenheiten. 2Alle vier Jahre finden Wahlen statt, bei denen jede Stimme gleich viel zählt, die Wahlentscheidung geheim bleibt und jeder ohne Druck wählen kann. 3Die Abgeordneten vertreten alle Staatsbürger, nicht nur ihre eigenen Wähler. 4Sie entscheiden nach ihrem Gewissen, ohne dass Wähler oder Parteien ihnen rechtlich verbindliche Vorgaben machen dürfen.

Trifft „Repräsentative Demokratie“ hier zu?

„Repräsentative Demokratie“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatsgewaltausübung durch gewählte Repräsentanten
    Das gewählte Parlament übt für die Bürger Staatsgewalt aus.
    erfüllt
  2. 2
    Periodische, freie, gleiche und geheime Wahlen
    Die Wahlen werden regelmäßig wiederholt und sichern freie, gleiche und geheime Wahlentscheidungen.
    erfüllt
  3. 3
    Vertretung des ganzen Volkes
    Die Vertretung bezieht sich auf das gesamte Staatsvolk.
    erfüllt
  4. 4
    Gewissensentscheidung ohne Bindung an Aufträge oder Weisungen
    Die Abgeordneten entscheiden eigenverantwortlich und sind nicht an Weisungen gebunden.
    erfüllt
BFall B

1In einem Staat entscheidet ein von den Bürgern gewähltes Parlament über staatliche Angelegenheiten. Nach der Verfassung wird das Parlament nur ein einziges Mal gewählt; dabei zählt jede Stimme gleich viel, die Wahlentscheidung bleibt geheim und jeder kann ohne Druck wählen. 3Die Abgeordneten vertreten alle Staatsbürger, nicht nur ihre eigenen Wähler. 4Sie entscheiden nach ihrem Gewissen, ohne dass Wähler oder Parteien ihnen rechtlich verbindliche Vorgaben machen dürfen.

Trifft „Repräsentative Demokratie“ hier zu?

„Repräsentative Demokratie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Periodische, freie, gleiche und geheime Wahlen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatsgewaltausübung durch gewählte Repräsentanten
    Das gewählte Parlament übt für die Bürger Staatsgewalt aus.
    erfüllt
  2. 2
    Periodische, freie, gleiche und geheime Wahlen
    Die einmalige Wahl ist zwar frei, gleich und geheim, wird aber nicht periodisch wiederholt.
    fehlt
  3. 3
    Vertretung des ganzen Volkes
    Die Vertretung bezieht sich auf das gesamte Staatsvolk.
    erfüllt
  4. 4
    Gewissensentscheidung ohne Bindung an Aufträge oder Weisungen
    Die Abgeordneten entscheiden eigenverantwortlich und sind nicht an Weisungen gebunden.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der Wahl wird eine rechtliche Pflicht der Abgeordneten abgeleitet, den Anweisungen ihrer Wähler zu folgen.

RichtigDie Abgeordneten vertreten das ganze Volk und entscheiden nach ihrem Gewissen, ohne an Weisungen ihrer Wähler gebunden zu sein.

Verwechslung

FehlerRepräsentative Demokratie wird als vollständiger Ausschluss von Abstimmungen des Volkes verstanden.

RichtigDie grundsätzlich mittelbare Staatsgewaltausübung schließt verfassungsrechtlich vorgesehene Abstimmungen des Volkes nicht aus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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